Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes
Veranstaltungsdetails
Der Unterrichtungsnachweis über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes wird am Ende der Veranstaltung ausgeteilt.
Inhalt:
- Lebensmittelhygiene
- Risiko durch Lebensmittel
- Gefahren durch Mikroorganismen
- Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
- Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
- Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
- Mögliche Gefahrenpotentiale
- Warenkunde
Zielgruppe:Wer eine Gaststätte eröffnen bzw. betreiben möchte braucht eine Erlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Demgegenüber ist eine Erlaubnis nicht notwendig, wenn alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben angeboten bzw. vertrieben werden.