Nr. 2099715058

Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes

Veranstaltungsdetails

Zielsetzung:

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Dies ist eine Vorgabe der Ordnungsämter und der Dozenten. Da es sich bei der Vermittlung der Inhalte um fachliche Themen handelt, reicht ein einfaches Sprachverständnis nicht aus.

Der Unterrichtungsnachweis über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 des Gaststättengesetzes wird am Ende der Veranstaltung ausgehändigt.

Am Tag der Unterrichtung wird der Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu begleichen.



Inhalt:

  • Lebensmittelhygiene
  • Risiko durch Lebensmittel
  • Gefahren durch Mikroorganismen
  • Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
  • Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
  • Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
  • Mögliche Gefahrenpotentiale
  • Warenkunde


Zielgruppe:

Wer eine Gaststätte eröffnen oder betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes, sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Eine Erlaubnis ist hingegen nicht erforderlich, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben angeboten oder abgegeben werden.




Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 03.09.2026
  • 15.10.2026
  • 10.11.2026 - mit Dolmetscher
  • 17.12.2026
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Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg - Wesel - Kleve
Mercatorstraße 22-24
47051 Duisburg