Für schwere Nutzfahrzeuge

Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Emissionsnormen

Um die ambitionierten europäischen Klimaziele 2030 und 2050 zu erreichen, sollen die durch den Straßenverkehrssektor verursachten Emissionen deutlich gesenkt werden. Laut der Europäischen Kommission werden etwa 21% der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU durch den Straßenverkehrssektor verursacht. Für rund 6% sind alleine schwere Nutzfahrzeuge verantwortlich.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionsnormen werden in der  Verordnung  (EU) 2019/1242  („Verordnung  für  schwere  Nutzfahrzeuge“) geregelt. Die Vorschriften gelten für schwere Nutzfahrzeuge über 16t ab 2025 und werden ab 2030 verschärft.
Eine in der Verordnung enthaltene Überprüfungsklausel sieht vor, dass die Kommission bis Ende 2022 die Wirksamkeit der in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls Änderungsvorschläge macht. Zu diesem Zweck sollen nun in einer öffentlichen Konsultation verschiedene Bestimmungen der Verordnung hinsichtlich der nachfolgenden Optionen untersucht werden:
  • die Strenge der CO2-Emissionsziele (Ziele und Zeitpunkt),
  • die mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf weitere schwere Nutzfahrzeuge unter 16t,
  • Art   und   Angemessenheit   eines   Mechanismus   zur   Schaffung   von   Anreizen   für   emissionsfreie   und emissionsarme Fahrzeuge,
  • Angemessenheit eines neuen Mechanismus zur Berücksichtigung des möglichen Beitrags erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe bei der Ermittlung, inwieweit die Hersteller ihre Zielvorgaben erfüllen,
  • weitere Optionen zur Unterstützung einer kosteneffizienten Umsetzung der Normen, etwa durch Bildung von Emissionsgemeinschaften oder durch Ausnahmen für Kleinserienhersteller, 
  • die Möglichkeit, die Einnahmen aus Geldbußen einem spezifischen Fonds oder Programm zuzuweisen, um einen gerechten Übergang für die Menschen und Regionen zu gewährleisten, die am stärksten von den durch den Übergang zur Klimaneutralität hervorgerufenen Veränderungen betroffen sind.
Die Kommission erwartet, dass derartige Anpassungen der Emissionsnormen kurzfristig für höhere Anschaffungskosten bei Neufahrzeugen sorgen wird, die sich jedoch langfristig durch geringeren Verbrauch rentieren werden.  
Eine Rückmeldung zur Konsultation können Sie bis zum 14. März direkt über das Portal der Kommission einreichen.