2. Förderaufruf des Bundesamts für Güterverkehr

Neues Förderprogramm KsNI

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den 2. Förderaufruf und den Sonderaufruf des Förderprogramms KsNI zur Förderung von Nutz- und Sonderfahrzeugen mit klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur veröffentlicht. 
Die Antragsfrist beginnt am 29. Juni um 09:00 Uhr und endet am 10. August.
Parallel zum 2. Förderaufruf ist die Beantragung einer Förderung für Sonderfahrzeuge im Rahmen eines Sonderaufrufs möglich.
Eine gleichzeitige Antragstellung für denselben Fördergegenstand im Rahmen des 2. Förderaufrufs und des Sonderaufrufs ist nicht zulässig.
Die Antragsunterlagen werden vor Beginn der Antragsfrist im eService-Portal / Startseite - Antragsportal des BMVI (bund.de) des Bundesamtes unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zur Verfügung gestellt.
Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse:
  • zur Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN),
  • zur Förderung der Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen betrieblichen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
  • zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamtes unter Förderprogramme/KsNI.