Urteil des Oberlandgerichts Frankfurt am Main

Mietwagen ohne Wegstreckenzähler können App-Aufträge verboten werden

Die Genehmigungsbehörden können Ausnahmen von der Pflicht zur Anbringung eines Wegstreckenzählers im Mietwagen mit dem Verbot von per App vermittelten Fahrten erteilen. Diese Anordnung muss eindeutig und zweifelsfrei formuliert sein (Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Juni 2022 mit dem Aktenzeichen 6 U 60/21).
Der vom OLG entschiedene Grundsatz führte letztendlich mit zur Abweisung der Klage einer Taxivereinigung. Diese wollte einem Mietwagenwagenunternehmer App-Fahrten untersagen, da der dabei genutzte Mietwagen mit einer Ausnahmegenehmigung vom Wegstreckenzähler versehen war. Der Verein nahm an, das Fahrzeug nur „mit pauschalen Festpreisen“ einzusetzen zu können. In der Ausnahme vom Regierungspräsidium steht: „Alle anderen Fahrten im üblichen Mietwagenverkehr dürfen mit diesem Fahrzeug nicht ausgeführt werden“.
App-vermittelten Fahrten mit vor Fahrtbeginn der Fahrt festem, unveränderlichem Preis verstoße nach Meinung der Klägerin gegen diese Ausnahmegenehmigung. Denn ein pauschaler Festpreis sei ein immer gleicher Preis für jeden Fahrgast zu jeder Zeit für die gleiche Strecke. Dieser Ansicht war auch das Landgericht, allerdings nicht  bei der Berufungsinstanz. Ein „pauschaler Festpreis“ liege nämlich schon vor, wenn vor Fahrtbeginn für eine bestimmte Strecke von den Kunden jeweils ein unveränderlicher, pauschaler Preis für die gebuchte Strecke verlangt wird. Es müsse für die gleiche Fahrtstrecke kein gleicher Fahrpreis zu jeder Tageszeit und für jeden Fahrgast immer genau derselbe Fahrpreis sein.