Jugendschutzgesetz
Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurden im Jugendschutzgesetz im § 11 die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert.
Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Gastgewerbe verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Das Jugendschutzgesetz dient zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit und regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen.