Ladenöffnungszeiten

Das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) regelt die Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen und somit auch in den Kreisen Wesel und Kleve und der Stadt Duisburg.
Eine bundeseinheitliche Regelung existiert seit der Aufhebung des Ladenschlussgesetzes im November 2006 nicht mehr. Das Ladenöffnungsgesetz gilt für die Öffnung von Verkaufsstellen und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen.
Auf der Website des Wirtschaftsministeriums finden Sie das LÖG sowie weitere Informationen.