Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben

Betrieblicher Infektionsschutz

Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Die Verordnung ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten.
Das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales hat für Arbeitgeber zur Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Umsetzung von Schutzmaßnahmen unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht. Diese können neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleich­baren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Effekte angewendet werden.
Weitere Praxishinweise liefern die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger. Wichtige Handlungsempfehlungen finden Sie auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.