Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben
Betrieblicher Infektionsschutz
Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Die Verordnung ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für Arbeitgeber zur Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Umsetzung von Schutzmaßnahmen
unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht. Diese können neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleichbaren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Effekte angewendet werden.
Weitere Praxishinweise liefern die branchenbezogenen
Praxishilfen der Unfallversicherungsträger. Wichtige
Handlungsempfehlungen finden Sie auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.