Aktuelle Änderungen

Niederlande: Meldepflicht für Mitarbeiterentsendung

Meldepflichten

Ab dem 01.03.2020 muss die Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande vor Verrichtung der Dienstleistung gemeldet werden. Die Meldung muss elektronisch über die Website Posted Workers erfolgen. Die Informationen stehen dort teilweise in deutscher Sprache zur Verfügung. Eine Meldepflicht für vor dem 01.03.2020 begonnene Arbeiten besteht nicht.
Die Meldepflicht gilt für Mitarbeiter ausländischer Unternehmen und teilweise Selbstständiger sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten. Welche Wirtschaftszweige betroffen sind ist aus der Website Posted Workers aufgelistet. Betroffen sind auch bestimmte Branchen im Verkehrssektor.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind einige Tätigkeiten, wie die Installation von Maschinen im Rahmen eines Kaufvertrages und wenn die Installation nicht länger als 8 Tage dauert. Ebenso ausgenommen sind bestimmte Wartungs- und Reperaturleistungen. Sonderregelungen gibt es für den Transportsektor, wie beispielsweise eine Jahresmeldung oder für Unternehmen in Grenznähe.
Auf jeden Fall ist ein Blick dazu in die Einzelregelungen erforderlich.
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer (AHK) hat zur Arbeitnehmerentsendung in die Niederlande ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB)verfasst.

Dateneingabe

Über das Meldeportal Posted Workers erfolgt die Registrierung der geplanten Dienstleistung in den Niederlanden. Der Auftraggeber wird über die Meldung informiert und muss die Dienstleistung bestätigen. Sind die Daten in Ordnung ist der Meldevorgang abgeschlossen. Kommt es zu Änderungen, müssen diese ins Meldeportal eingegeben und vom Auftraggeber erneut bestätigt werden.
Die Meldung muss u.a. folgende Angaben enthalten:
  • Person, welche die Meldung einreicht
  • entsendende Firma
  • Ansprechpartner in den Niederlanden
  • Auftraggeber in den Niederlanden
  • Projekt/Auftrag, Einsatzort, Dauer
  • Arbeitnehmer, der tätig wird in den Niederlanden

Einhaltung von niederländischen Arbeitsbedingungen

Niederländische Mindestarbeitsbedingungen müssen eingehalten werden. Dazu zählen: Einhaltung des Mindestlohns, Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten, Gesundheits-, Sicherheits- und Hygienevorschriften am Arbeitsplatz. Eine Checkliste zur Entsendung von Mitarbeitern in die Niederlande befindet sich auf der offiziellen Website der niederländischen Regierung (auf Englisch).

Mitzuführende Unterlagen

  • Arbeitsvertrag der entsandten Arbeitskraft sowie Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitszeitnachweise
  • Nachweise zu:
    • Sozialversicherungsbeiträgen
    • Identität des entsendenden Unternehmens
    • Identität des in den Niederlanden ansässigen Auftraggebers
    • Identität der entsandten Arbeitskraft
    • Identität der Person, die für die Auszahlung des Lohns zuständig ist
    • Nachweis, aus dem sich ergibt, dass der Lohn gezahlt worden ist
  • A1-Bescheinigung als Sozialversicherungsnachweis (ausgestellt durch die zuständige Krankenkasse)

Angabe eines Ansprechpartners

Nicht in den Niederlanden ansässige Unternehmen sind verpflichtet, für die Zeit der Tätigkeit in den Niederlanden einen Ansprechpartner in den Niederlanden anzugeben. Dieser Ansprechpartner ist Kontaktstelle zwischen der niederländischen Aufsichtbehörde und den außerhalb der Niederlande ansässigen Unternehmen. Der Ansprechpartner soll der Aufsichtsbehörde die angeforderten Informationen zur Verfügung stellen und Mitteilungen der Aufsichtsbehörde an das außerhalb der Niederlande ansässige Unternehmen weiterleiten.