Ausbildung
Ausbildungsvertrag
Vor Beginn einer Ausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig bei der IHK einzureichen.
Im Ausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die nicht mit dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung übereinstimmen und die den Vorschriften der einschlägigen Gesetze widersprechen.
Im Ausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die nicht mit dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung übereinstimmen und die den Vorschriften der einschlägigen Gesetze widersprechen.
Wichtige und somit notwendige Angaben im Ausbildungsvertrag sind:
- Art, Beginn und Dauer der Berufsausbildung (ggf. in Teilzeit)
- Dauer der Probezeit, der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und des Urlaubs
- Höhe der Ausbildungsvergütung und Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Alle ab dem 1. Oktober 2017 abgeschlossenen Ausbildungsverträge müssen die Vereinbarung über die Form (schriftlich oder elektronisch) des Ausbildungsnachweises (§ 11 Berufsbildungsgesetz) enthalten. Bereits bestehende Ausbildungsverträge sowie Ausbildungsverträge, die bis zum 30. September 2017 abgeschlossen werden, sind von dieser Änderung nicht betroffen. Der neue Ausbildungsvertrag ist im Online-Portal hinterlegt.
IHK-Ausbildungsportal:
Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal Ausbildungsverträge online erfassen und verwalten.
Hinweise zur Vertragsregistrierung
Folgende Unterlagen sind bei der Niederrheinischen IHK einzureichen:
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- die Kopie des Ausbildungsvertrages
Optional:
- Zusatzvereinbarungen zu Wahlqualifikationen
- Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
Bei zu Beginn der Ausbildung noch minderjährigen Auszubildenden ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Abs. 1 JArbSchG einzureichen.
Die unterschriebenen Vertragsunterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Nach Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhalten sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der zukünftige Auszubildende eine Eintragungsbestätigung. Besteht bereits ein Zugang zum Online-Portal, kann diese online abgerufen werden.