Titelthema

Ihre Stimme für die Wirtschaft

Rund 90.000 Betriebe in Niederbayern aus den Bereichen Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus sind – nach dem Gesetz – Mitgliedsunternehmen der IHK Niederbayern. Für sie ist die IHK gleichermaßen Partner, Dienstleister, Plattform, Sprachrohr und Netzwerk. Im Kern geht es darum, das „Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft“ zu vertreten. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die nur dadurch erfüllt werden kann, dass die IHK eine starke Basis in ihren Mitgliedsunternehmen hat. Diese Basis wird durch die IHK-Wahl geschaffen. Für einen Unternehmer ist daher die Frage entscheidend: Warum sollte ich überhaupt wählen oder sogar kandidieren? Dafür gibt es mehrere Gründe.

Weil es ein demokratisches Recht ist

Die IHK soll und will die Interessen der Wirtschaft vertreten. Für diese Position schafft die Wahl die notwendige demokratische Legitimation. Bei der Wahl sind alle Unternehmen gleichberechtigt, unabhängig von Größe, Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Es gilt: Jede Stimme zählt – ob bei der Wahl, in Gremium oder Vollversammlung.

Weil die Unternehmer damit Richtung und Schwerpunkte der IHK bestimmen

Mit welchen Themen sich die IHK beschäftigt, wie sie sich in der politischen Diskussion ausrichtet und selbst wie sie organisiert ist, das bestimmen die Mitgliedsunternehmen der IHK in eigener Regie – und das beginnt bei der Wahl. Zuletzt wurden beispielsweise die Themen Energieberatung und Fachkräftesicherung durch den engen Austausch mit dem Ehrenamt durch die IHK – auch und besonders personell – in Angriff genommen.

Weil die IHK von ihren Unternehmen getragen und geprägt wird

Die IHK steht für die Selbstverwaltung der Wirtschaft, sie ist eine Organisation von Unternehmern für Unternehmer. Deswegen ist das höchste Entscheidungsorgan der IHK nicht etwa Präsident oder Hauptgeschäftsführer, sondern die aus der Mitte der Unternehmerschaft gewählte Vollversammlung.

Wer ist wahlberechtigt, wie läuft die Wahl ab und wie kann man kandidieren?

Wahlberechtigt – aktiv wie passiv – sind grundsätzlich Vertreter der Mitgliedsunternehmen der IHK Niederbayern. In einem Wählerverzeichnis sind alle Unternehmen aufgeführt, die wählen oder selbst einen Kandidaten zur Wahl stellen dürfen. Dieses Wählerverzeichnis wird zu Beginn des Wahljahres vom Wahlausschuss aufgestellt. Der Wahlausschuss, der die Wahl leitet und überwacht, ist ehrenamtlich besetzt, also mit Unternehmensvertretern – die IHK-Wahl liegt damit ganz bewusst in den Händen der Unternehmer selbst.
Konkret zur Wahl stehen zunächst die regionalen IHK-Gremien als Vertretungen der Unternehmer vor Ort. Solche Gremien gibt es nach der Wahl in den Regionen Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn und Straubing. Nach der Wahl treffen sich die gewählten Gremiumsmitglieder zu ihrer ersten Sitzung und entscheiden wiederum per Wahl unter sich, wen sie aus dem Gremium in die IHK-Vollversammlung entsenden.
Gewählt wird entweder durch persönliche Stimmabgabe oder per Briefwahl. Über den Modus der Wahl entscheidet der Wahlausschuss, also die Unternehmer selbst. Wichtig dabei: Die IHK-Wahl ist nach Regionen und gleichzeitig nach Branchen organisiert. Die Unternehmer wählen also je nach Branchenzugehörigkeit in ihrer eigenen Wahlgruppe und je nach Unternehmenssitz in ihrem eigenen Wahlbezirk. Konkret bedeutet das beispielsweise: Händler im Raum Landshut wählen ihre Unternehmerkollegen vor Ort, die Industriebetriebe in Freyung-Grafenau wählen Kandidaten aus ihrer Gruppe usw. Damit ist einerseits sichergestellt, dass die gewählten Kandidaten für das Interesse ihrer Branche und ihrer Region stehen, andererseits kennen die Wähler „ihren“ Kandidaten und wissen, wen sie wählen und warum.
Wer bei der IHK-Wahl als Kandidat antreten will, muss dafür beim IHK-Wahlausschuss einen schriftlichen Wahlvorschlag einreichen, der mehrere Kandidaten zusammenfasst. Auch hier gilt: Ein Wahlvorschlag ergeht immer für die eigene Wahlgruppe und den eigenen Wahlbezirk. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens ein Drittel mehr Bewerber enthalten, als in der jeweiligen Wahlgruppe Mitglieder zu wählen sind. Außerdem muss der Wahlvorschlag eine bestimmte Zahl von Unterstützern auflisten – das sind wahlberechtigte Unternehmer, die zwar nicht selbst kandidieren, aber die Bewerberliste mittragen.
Die Zahl der notwendigen Bewerber und Unterstützer ist je nach Wahlgruppe und -bezirk unterschiedlich. Deswegen gibt es bei der IHK kostenlose Vordrucke, die es einfacher machen, einen gültigen Wahlvorschlag abzugeben.

Meilensteine der Wahl