Wie werde ich Kandidat?

Achtung: Die Frist zur Einreichung von Kandidatenvorschlägen ist bereits abgelaufen, genauso wie der Briefwahlzeitraum selbst. Sie finden hier dennoch zur Dokumentation Informationen darüber, wie man Kandidatin oder Kandidat bei der IHK-Wahl werden konnte. 

Wer kann kandidieren?

Die Kandidatur ist ein demokratisches Recht, das grundsätzlich Vertreterinnen und Vertretern aller Mitgliedsunternehmen der IHK Niederbayern zusteht – vom Kleingewerbetreibenden bis zum Vorstandschef eines Konzerns, vom Start-up-Gründer bis zum Geschäftsführer des traditionsreichen Industrieunternehmens. Alle haben die gleichen Rechte und Pflichten.

Wie läuft die Kandidatur ab?

Sie reichen beim IHK-Wahlausschuss einen schriftlichen Wahlvorschlag ein, der mehrere Kandidaten zusammenfasst. Ein Wahlvorschlag gilt für die eigene Wahlgruppe und den eigenen Wahlbezirk. Wichtig ist, dass jeder Wahlvorschlag mindestens ein Drittel mehr Bewerber enthält, als in der jeweiligen Wahlgruppe gewählt werden können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Wahlvorschlag eine bestimmte Anzahl von Unterstützern auflistet. Unterstützer sind wahlberechtigte Unternehmer, die zwar nicht selbst kandidieren, aber die Bewerberliste mittragen. Die Zahl der notwendigen Bewerber und Unterstützer ist je nach Wahlgruppe und -bezirk unterschiedlich. Wir bieten Ihnen Vordrucke, mit denen Sie einen Wahlvorschlag einreichen können.