Bildung und Qualifikation

Beschäftigung von Flüchtlingen

Abhängig vom Aufenthaltstitel, den Kompetenzen und den Deutschkenntnissen können Flüchtlinge in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen.
Dabei sind zwei Gruppen zu unterscheiden:
  1. Anerkannte Flüchtlinge und andere Bleibeberechtigte: Diese haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
  2. Asylbewerber und Geduldete: Diese haben ein absolutes Beschäftigungsverbot von drei Monaten, anschließend wird nur nachrangiger Arbeitsmarktzugang gewährt. Unter bestimmten Bedingungen werden allerdings Ausnahmen gemacht, die berücksichtigt werden müssen.
Eine genaue Aufstellung zu den Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge finden Sie im IHK-Leitfaden "Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5258 KB).

Ausländerbehörde

Im Falle eines Beschäftigungswunsches sollte die Ausländerbehörde Ihr erster Ansprechpartner sein. Hier können Sie den Aufenthaltsstatus erfragen und auch das weitere Vorgehen abstimmen. Die zuständige Ausländerbehörde des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie mit Hilfe einer Online-Funktion auf der BAMF-Website. Maßgeblich ist dabei der Wohnort des Flüchtlings.

Bundesagentur für Arbeit

Hier können bei Interesse auch Flüchtlinge als Arbeitnehmer vermittelt werden. Den dafür zuständigen Arbeitgeberservice erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 45555 20. Online gibt es speziell für Unternehmen einen Webbereich, den Sie nutzen können wie auch die Broschüre "Potenziale nutzen, geflüchtete Menschen beschäftigen".

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bietet Hilfestellung bei allen Fragen rund um die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter und ist erreichbar unter +49 0228 713 2000.  Außerdem steht Ihnen das PDF-Merkblatt "Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland" zur Verfügung. Unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland", erreichbar unter +49 30 1815-1111  (Mo. – Fr. 09:00 – 15:00 Uhr), werden Ihnen auf Deutsch und Englisch unter anderem Fragen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, zu Jobsuche, Arbeit, Beruf, Einreise, Aufenthalt und dem Erwerb von Deutschkenntnissen beantwortet.