Bildung und Qualifikation

Ausbildung von Flüchtlingen und Migranten

Den passenden Bewerber finden

Wenn Sie interessiert sind, einen Flüchtling in Ausbildung zu nehmen, können Sie verschiedene Kanäle nutzen. Je mehr Sie die Information streuen umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen passenden Bewerber zu finden. Wir empfehlen folgende Kontakte:

Umgang mit rechtlichen Rahmenbedingungen

Haben Sie Interesse einen Flüchtling in Ausbildung zu nehmen, stellt sich häufig die Frage wie die rechtlichen Bedingungen aussehen. Grundsätzlich unterscheiden sich zwei Gruppen.
1.    Anerkannte Flüchtlinge und andere Bleibeberechtigte: Diese haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und können jederzeit eine Ausbildung beginnen.
2.    Asylbewerber und Geduldete: Diese haben einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang. Dies bedeutet, dass nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine betriebliche Ausbildung aufgenommen werden darf.
Wir raten Ihnen sich im vornherein gut zu Informieren und unterstützen Sie dabei gerne im Rahmen unserer Integrationsberatung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Und auch das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge bietet viel Informationen und hilfreiche Broschüren und Grafiken zu dieser Thematik. Weiter finden Sie in unserem Leitfaden „Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5258 KB) alle wichtigen Informationen zum Thema Ausbildung, Praktikum und Hospitation. Eine ausführliche Handlungsempfehlung gibt auch die Broschüre von Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Fachkräftesicherung für kleine und mittelständische Unternehmen.

Fördermöglichkeiten bei der Ausbildung von Geflüchteten 

Die gängigen Fördermöglichkeiten sind Einstiegsqualifizierung (EQ), Assistierte Ausbildung (AsA), Ausbildungsbeihilfe (AbH), Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) und Fit for Work (Flucht). Nähere Auskünfte erhalten Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitgeberservice 0800 45555 20).

Was ist bei der Ausbildung von Flüchtlingen zu beachten?

Aufenthaltstitel

Die Möglichkeit einen Flüchtling in Ausbildung oder Praktikum zu nehmen, hängt in erster Linie vom Aufenthaltstitel ab. Wir raten Ihnen daher generell den Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde zu suchen, um sowohl den Status als auch die Arbeitsmöglichkeiten abzuklären.
Unter folgender Suchfunktion des BAMF können Sie die zuständige Ausländerbehörde ermitteln. Maßgeblich ist dabei der Wohnort des Flüchtlings.

Kompetenzfeststellung

Fachliche Kompetenzen zu beurteilen ist schwierig. Die Erfahrung zeigt, dass das Sprachniveau von mindestens B1 vorliegen sollte und die Grundrechenarten beherrscht werden müssen, um dem Berufsschulunterricht folgen zu können. Um zu überprüfen, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit möglich ist, ist ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung empfehlenswert. Die Broschüre "Ausbildung von Flüchtlingen" des KOFA informiert umfassend zum Thema Praktika für Flüchtlinge.