Bildung und Qualifikation

Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler

Die im April 2016 in Kraft getretene Änderung der Gewerbeordnung (GewO) sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Immobiliardarlehensvermittler vor. Diese müssen nun ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung gemäß § 34i Absatz 2 Nummer 4 GewO kann der Nachweis, dass der Gewerbetreibende über die fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler erforderlich sind, erbracht werden.

Wer benötigt einen Sachkundenachweis?

Gemäß § 34i Gewerbeordnung benötigen Immobiliardarlehensvermittler eine fachliche Zugangsberechtigung in Form einer schriftlichen und mündlichen (Befreiung möglich) Sachkundeprüfung, wenn sie die Sachkunde nicht bereits durch Berufsqualifikation nachweisen können.

Prüfungstermine, Gebühren und Ablauf

Die Sachkundeprüfung kann an den folgenden Terminen bei der IHK Niederbayern abgelegt werden. Bitte nutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular, um sich für die Prüfung zu registrieren.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss
19. und  20. März 2024 in Passau
19.02.2024
11. und 12. Juni 2024 in Passau
10.05.2024
17. und 18. September 2024 in Passau
16.08.2024
12. und 13. November 2024 in Passau
14.10.2024
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Art der Prüfung:
Prüfungsart
Prüfungsgebühr
Schriftliche und praktische Prüfung (Vollprüfung)
340 Euro
Schriftliche Prüfung (Teilprüfung) (Befreiung vom praktischen Teil)
225 Euro
Wiederholung praktischer Prüfungsteil 
180 Euro
Zeitlicher Ablauf der Prüfung:
Tag 1
Tag 2
  • theoretische Prüfung
  • 150 Minuten
  • praktische Prüfung
  • 20 Minuten
  • Kundengespräch auf der Grundlage von Fallvorgaben

Inhalte der Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler

Schriftlicher Prüfungsteil:
Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung bestimmen sich nach Anlage 1 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV).
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
  • Kundenberatung
  • fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
  • Finanzierung und Kreditprodukte
Praktischer Prüfungsteil:
Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (Rollenspiel): Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten kann.
Die Inhalte der Sachkundeprüfung sind dem Rahmenplan für die Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Immobiliardarlehensvermittler/-in IHK" nach § 34 i GewO zu entnehmen.

Befreiung von der Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler

Der praktische Teil der Prüfung ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling
  • eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2, § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 GewO hat,
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 GewO oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss besitzt,
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34f Absatz 2 Nummer 4 GewO besitzt oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 GewO besitzt.

Zuständigkeit für die Sachkundeprüfung

Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die IHKs. Die Sachkundeprüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet. Die IHK erteilt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung und den Titel "Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" oder "Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK".

Wiederholung der Prüfung

Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet, bei Nichtbestehen der Prüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden.

Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
  • als Immobilienkaufmann
  • als Bankkaufmann
  • als Sparkassenkaufmann
  • als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen "Fachrichtung Finanzberatung" wenn
    • die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. l S. 1187) abgelegt wurde oder
    • die Abschlussprüfung nach der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit "Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen" gewählt hat,
  • als Geprüfter Immobilienfachwirt
  • als Geprüfter Bankfachwirt
  • als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung,
  • als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
2. Ein Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
3. Ein Abschlusszeugnis als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
Außerdem wird der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde bei der antragstellenden Person vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich zu dem Abschluss nach Satz 1 eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen wird.