Beratung und Service

Leitfaden Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung betrifft so gut wie alle Unternehmen. Allerdings fehlten bisher praxisnahe Informationen zur Umsetzung im Betrieb. Die bayerischen Industrie- und Handelskammern haben diese nun in einem Informationspaket zusammengestellt.
Überblick über die Gewerbeabfallverordnung:
  • Abfallerzeuger und -besitzer haben gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle soweit möglich getrennt zu sammeln und zu befördern.
  • Die getrennte Sammlung und der Verbleib der Abfälle sind zu dokumentieren.
  • Wenn Abfälle nicht getrennt gesammelt werden können, ist dies zu begründen und zu dokumentieren. Für die Begründung existieren deutliche Hürden.
  • Abfälle, die nicht getrennt entsorgt werden können, müssen einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
  • Für Kleinmengen ( < 10 kg / Woche) gibt es eine Ausnahmeregelung.
  • Wer bereits sehr gut trennt und dies über eine entsprechend Dokumentation und Prüfung nachweisen kann, darf die übrigen gemischten Abfälle ohne Vorbehandlung (thermisch) verwerten lassen.
  • Wer Abfälle einer Vorbehandlungsanlage übergibt, muss sich bestätigen lassen, dass die Anlage hierfür geeignet ist.
Seit Mitte 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie regelt den Umgang mit Abfällen in Unternehmen aller Art, klein oder groß in jeglichen Branchen und enthält Vorgaben, wie Abfälle zu trennen und zu behandeln sind. Da die Regelungen dennoch komplex sind und die Verordnung verschiedene Ausnahmen enthält, haben sich unsere IHK-Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung Unterstützung gewünscht. Vorhandene Informationen sind oft nicht umfassend und praxisnah genug, um die auftretenden Fragen der Unternehmen zu klären.
Mit einem Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2498 KB) schließen wir diese Lücke. Er richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Der vorliegende Leitfaden will den Betrieben auf verständliche und anschauliche Art und Weise aufzeigen, welche Anforderungen mit der Gewerbeabfallverordnung verbunden sind und welche Möglichkeiten bestehen, diese umzusetzen. Dazu wurden gemeinsam mit Unternehmen, Experten und Behörden Beispiele anhand von Musterunternehmen und eine Frageliste erarbeitet, damit die Zusammenhänge besser nachvollzogen werden können.