Beratung und Service

Verabschiedung der EU-Batterieverordnung

Der EU-Ministerrat hat die neue EU-Batterieverordnung entsprechend den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen. Die Verordnung wurde am 17.08.2023 verabschiedet und tritt mit einer 6-monatigen Vorlaufzeit am 18.02.2024 in Kraft. Für einige Regelungen sind Übergangsfristen vorgesehen, die von einem Monat bis hin zu mehreren Jahren reichen.
  • Mit der direkt anwendbaren Verordnung muss nun der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien angegeben werden. Anschließend wird die EU Leistungsklassen und Grenzwerte für diese Batterien einführen.
  • Ab 2031 müssen bei der Herstellung neuer Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel verwendet werden.
  • Die Verordnung schreibt außerdem Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LV-Batterien, z.B. in E-Bikes) und Allzweck-Gerätebatterien vor.
  • Der neue digitale Batteriepass soll zentrale Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien an einer Stelle sammeln und digital zur Verfügung stellen.
  • Die Batterieverordnung definiert auch ökologische und soziale Sorgfaltspflichten für vier wichtige Batterierohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit). Unternehmen, die Batterien erstmals in den europäischen Markt importieren, müssen künftig sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette der für Batterien verwendeten Rohstoffe hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
  • Auch die Austauschbarkeit von Gerätebatterien und Batterien für leichte Transportmittel wird geregelt.
  • Überarbeitet wurden auch die Bestimmungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Insbesondere werden ehrgeizige Ziele für die Sammlung und das Recycling festgelegt.