Beratung und Service

Dienstleistungen erbringen im Ausland

Meldepflichten, Gesundheitsbestimmungen, Sozialversicherung

Das Erbringen von Dienstleistungen im Ausland und das Entsenden von Arbeitnehmern - meist geht das eine mit dem anderen einher. Möchte ein Unternehmer im Ausland tätig werden, also dort für einen beschränkten Zeitabschnitt eine Dienstleistung erbringen, wird er dafür in der Regel Mitarbeiter dorthin schicken. Dieses Unterfangen gestaltet sich nicht immer einfach.
Eine wichtige Rolle spielt der Sozialversicherungsschutz der Arbeitnehmer und ob, abhängig von der Entsendungsdauer, besteuert und eventuell eine Betriebsstätte eröffnet wird.
Um Problemen und Sanktionen während des Einsatzes im Ausland vorzubeugen, ist es zu empfehlen, dass sich der entsendende Betrieb beizeiten zu den Arbeitsschutz- und Gesundheitsbestimmungen vor Ort informiert, die Meldepflichten für die Entsendung von Personal beachtet sowie Bewilligungen für die vorgesehene Tätigkeit einholt, falls notwendig.
Bei Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechpartner bei der IHK Niederbayern wenden.
Im Dienstleistungskompass finden Sie Informationen über die Entsendung Ihrer Mitarbeiter und die Dienstleistungserbringung in Europa. Das Portal bietet einen Überblick zu:
  • Rechtsgrundlagen
  • Meldepflichten
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitssicherheit
  • Rechnungsstellung und Umsatzsteuer
Grenzüberschreitende Einsätze können mit diesem Informationsangebot effizienter vorbereitet werden.

Portal informiert über wichtigste Grundlagen

Der Dienstleistungskompass.eu ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Industrie- und Handelskammern, der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern und den Deutschen Auslandshandelskammern.
Besonders beim Dienstleistungsverkehr in der EU bemängeln viele Unternehmen trotz des europäischen Binnenmarktes weiterhin zu viele nationale Hürden und einen wachsenden bürokratischen Aufwand. Der für sie zu absolvierende administrative Hürdenlauf, wenige Kilometer hinter der nahe liegenden Grenze zu den Nachbarstaaten geschäftlich tätig sein zu dürfen, steht oftmals in keinem sinnvollen Verhältnis zum kaufmännischen Nutzen. Eine erste wichtige Hilfestellung und Orientierung für die Betriebe schafft der BIHK-Dienstleistungskompass. Auf dem Portal werden alle Vorschriften und Regelungen für die - aus bayerischer Sicht - wichtigsten EU-Handelspartner nebst allgemeinen Grundlagen kompakt gesammelt und in einheitlicher und verständlicher Form zur Verfügung gestellt. Für weiterführende Fragen stehen kompetente Ansprechpartner in allen neun IHKs und in den beteiligten deutschen Auslandshandelskammern in Europa (AHK) zur Verfügung. Dieser Service der bayerischen IHKs ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter folgenden Links: