Beratung und Service

Carnet A.T.A.

Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster erleichtert. Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt.  Carnets bieten zusätzlich die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung, bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und dem Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten.

Verwendung eines Carnets

In mehr als 35 Staaten außerhalb der Europäischen Union können Waren unter Deckung eines Carnets A.T.A. eingeführt werden. Die meisten dieser Staaten haben die drei folgenden Abkommen abgeschlossen:
  • Messegut
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung
Ein Carnet kann nicht für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren bzw. für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur, usw.), von den IHKs ausgegeben werden.
Die Gültigkeitsdauer des Carnets beträgt maximal 1 Jahr. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig.
Spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. wenn es nicht mehr benötigt wird, ist ein Carnet an die IHK zurückgeben.
Gerne können Sie Ihr Feedback zum Carnetvorgang abgeben.

Kosten eines Carnets

Carnetantragstellern entstehen Kosten von 2,50 Euro für den Formularvordruck, für IHK-Mitglieder 25 Euro und für Nichtmitglieder 45 Euro Bearbeitungsgebühr sowie zusätzlich ein spezielles Versicherungsentgelt. Die Höhe des Versicherungsentgeltes ist abhängig vom Gesamtwarenwert der im Carnet aufgelisteten Güter.
Die Ausgabe kann für alle Firmen und natürlichen Personen durch die örtlich zuständige IHK erfolgen. Es ist der Allianz Trade (vorm. Euler Hermes Deutschland AG) vorbehalten, die Bonität zu prüfen und Bürgschaften zu verlangen.

Möglichkeiten zur Beantragung eines Carnets

1. Der Antragsteller registriert sich unter www.e-ata.de, nach Freigabe des Benutzerkontos durch die IHK kann sofort innerhalb weniger Minuten ein Carnet elektronisch beantragt werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Beantragung erhalten Sie hier.
oder
2. nur in Ausnahmefällen wird der Carnetvordruck (papierhaft) am PC (nicht handschriftlich) durch den Antragsteller ausgefüllt. Anschließend sendet er das bedruckte Carnet zur IHK. Die Ausfüllhilfen finden Sie unter “Weitere Informationen”.