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Produktsicherheit

Das Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dient der Umsetzung von Europäischen Richtlinien zum Inverkehrbringen und Bereitstellen von Produkten auf dem deutschen Markt. Gleich ob Hersteller, Importeur oder Händler – jeder, der Produkte auf den deutschen Markt bringt, hat hohe Verbraucherschutz- und Sicherheitsstandards zu beachten.

Für wen gilt das Produktsicherheitsgesetz?

Hersteller ist, wer ein Produkt herstellt, ein Produkt wiederaufarbeitet oder wesentlich verändert. Dabei muss er das Produkt nicht selbst herstellen, sondern kann es auch unter seinem Namen beziehungsweise seiner Marke in Verkehr bringen (als sog. Quasi-Hersteller). Der Bevollmächtigte ist im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen und wird vom Hersteller schriftlich beauftragt, in seinem Namen die Verpflichtungen des Herstellers zu erfüllen; er ist Ansprechpartner für die Behörden. Der Einführer (Importeur) ist ebenfalls in der EU niedergelassen und bringt ein Produkt aus einem Drittland auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr. Er muss die Marktaufsichtsbehörden auf Nachfrage mit den notwendigen Informationen versorgen. Händler ist jeder, der geschäftsmäßig ein Produkt auf dem Markt bereitstellt und nicht Hersteller, Bevollmächtigter oder Einführer ist. Ein Händler darf kein Produkt verkaufen, von dem er weiß, dass es nicht sicher ist.
Das ProdSG ist das zentrale Gesetz für den Vertrieb von Non-Food-Produkten in Deutschland. Das ProdSG gilt nicht für Medizinprodukte, Lebens- und Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, lebende Pflanzen und Tiere, Antiquitäten, gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet Einschneidende Auswirkungen hat das ProdSG auf den Gebrauchtmaschinenmarkt. Gebrauchtmaschinen unterliegen in der Regel nicht der Maschinenrichtlinie, sondern dem ProdSG.

Beurteilung der Sicherheit eines Produktes

Nach § 3 des ProdSG sind grundsätzlich vier Aspekte zu beachten:
  • Eigenschaften eines Produktes: Zusammensetzung, Verpackung, Anleitungen für den Zusammenbau, Installation, Wartung, Gebrauchsdauer
  • Mögliche Ein- und Wechselwirkungen auf andere Produkte, sofern eine Verwendung mit anderen Produkten zu erwarten ist
  • Produktbezogenen Angaben wie Aufmachung, Kennzeichnung, Warnhinweise, Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, Angaben zur Beseitigung
  • Verbraucher bzw. besonders gefährdete Verwendergruppen
Sind für die sichere Verwendung oder Instandhaltung eines Produktes bestimmte Regeln zu beachten, so muss eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache beigelegt werden, die die potenziellen Gefahrenquellen und/oder spezielle Sicherheitshinweise enthält. Für die Erstellung dient die Norm DIN EN 82079-1 als Orientierung.
Bei Verbraucherprodukten stellt § 6 ProdSG zusätzliche Anforderungen an die Wirtschaftsakteure der Lieferkette. Grundsätzlich haben Hersteller, Einführer und Händler eine Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher: Sie müssen über mögliche Gefahren bei der Verwendung eines bestimmten Produktes aufklären. Neben der Beilage einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache sind der Name und die postalische Anschrift des Herstellers (beziehungsweise des Einführers bei Einfuhr aus einem Drittstaat) sowie eine eindeutige Identifikationskennzeichnung (zum Beispiel Marke, Modell und Typ) dauerhaft direkt auf dem Produkt anzubringen. Eine Internetadresse reicht nicht aus. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für jedes Produkt. Nur in Ausnahmefällen, d.h. wenn die Anbringung nicht möglich ist, kann diese Kennzeichnung auch auf der Verpackung angebracht werden. Diese Ausnahmen müssen begründet werden.

Maßnahmen zum Schutz gegen Haftungsrisiken

Durch das ProdSG können sich Haftungsrisiken ergeben, nicht zuletzt auch durch die vernünftigerweise vorhersehbaren Anwendungen eines Produktes.
  • Bringen Sie nur sichere Produkte auf den Markt.
    Prüfen Sie ein Produkt vor der Markteinführung mit einer Risikobeurteilung.
  • Nutzen Sie ein ganzheitliches Risikomanagement.
    Untersuchen Sie alle potenziellen Fehlerquellen, v.a. auch fremdproduzierte Teile eines Produktes. Beachten Sie dabei unbedingt alle Phasen der Anwendung: Transport, Installation, Rüsten, Betrieb, Wartung, Reinigung, Fehlersuche, Instandsetzung und Demontage.
  • Beachten Sie die in § 6 ProdSG aufgezählten Pflichten beim Bereitstellen des Produktes auf dem Markt.
  • Holen Sie externen Rat von Behörden und Organisationen ein.
    Starten Sie damit schon in der Entwicklungsphase, vor allem für Produkte, die Sie in Drittländer verkaufen.
  • Setzen Sie sich die Verbraucherbrille auf.
    Rechnen Sie bei Ihren Produkten auch mit einer anderen Verwendung durch den Verbraucher. Dies gilt vor allem für sog. Migrationsprodukte, die vom Hersteller zwar für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind, die aber unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen auch von privaten Verbrauchern benutzt werden können, wie Handmaschinen im Heimwerkerbereich.
  • Prüfen Sie jede Änderung eines Produktes unter Sicherheitsaspekten.
  • Beheben Sie jeden Fehler sofort.
    Ein Warnhinweis allein genügt nicht.
  • Im Schadensfall haften Sie.
    Als Hersteller können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie ein Produkt auftragsgemäß, also nach Wunsch des Kunden, gefertigt haben.
Achten Sie auf eine vollständige Dokumentation. Dazu gehören unter anderem:
  • Gebrauchs- beziehungsweise Bedienungsanleitung
  • Sicherheitshinweise Beschreibung des Produkts
  • Technische Daten
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Serviceadressen und Lieferanten von Zubehör- und Ersatzteilen
  • Montageanweisung, Garantie- und Gewährleistungshinweise
  • Informationen zur Außerbetriebnahme sowie zur Reinigung und Entsorgung