Beratung und Service

Gründung durch Übernahme eines Unternehmens

Wer gründen möchte, indem er ein bereits bestehendes Unternehmen übernimmt, kann in Zeitschriften von Wirtschaftsverbänden oder über die bundesweite Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change fündig werden. Über diese Plattform werden Kontakte zwischen Unternehmen und Gründungswilligen vermittelt.
Bei der Übernahme eines Unternehmens sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
  • Welchen Ruf haben das zu kaufende oder zu pachtende Unternehmen und sein Eigentümer bei Kunden und Lieferanten?
  • Warum will der derzeitige Eigentümer das Unternehmen verkaufen oder verpachten?
  • Wie hat sich das Unternehmen in den letzten fünf Jahren hinsichtlich Gesamtumsatz, Umsatz der Einzelerzeugnisse, Gewinn oder Verlust, Rentabilität des Eigen- und Gesamtkapitals, Kundenstruktur und Konkurrenzsituation entwickelt?
  • Durch welche günstigen oder ungünstigen Umstände war die Entwicklung wesentlich beeinflusst?
  • Welche dieser Faktoren fallen in Zukunft voraussichtlich weg?
  • Wäre bei ungünstigen Standortfaktoren eine Verlegung an einen besseren Standort ratsam oder sollte auf die Übernahme dieses Betriebes verzichtet werden?
  • Liegen Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen vor?
  • Sind die Abschlüsse des zu kaufenden oder zu pachtenden Unternehmens für die letzten fünf Jahre durch einen Sachverständigen zur Beurteilung des Kaufpreises oder des Pachtzinses geprüft worden?
  • Die Schätzungen von Fachleuten über den Wert eines Unternehmens oder die angemessene Höhe des Pachtzinses gehen oft weit auseinander. Ist möglicherweise der Kaufpreis oder die Pacht für das Unternehmen höher als der zu erwartende Nutzen?
  • Ist möglicherweise eine Leibrente aus steuerlichen Gründen vorteilhafter als ein fester Kaufpreis?
  • Steht das zu kaufende Unternehmen auch tatsächlich unter dem angegebenen Firmennamen im Handelsregister?
  • Bestehen Verfügungsbeschränkungen - zum Beispiel Eigentumsvorbehalte oder Sicherungsübereignungen - an Vermögensteilen, die übernommen werden sollen?
  • Möchten die Beschäftigten, insbesondere die leitenden Angestellten, weiterhin mitarbeiten, gegebenenfalls unter welchen Bedingungen?
  • Sind Vermieter und Verpächter mit der Fortsetzung der Miet- und Pachtverhältnisse einverstanden?
  • Gibt es Verbindlichkeiten des Vorgängers, insbesondere auch solche, die nicht aus der Bilanz hervorgehen, zum Beispiel Steuerschulden oder Ruhegeldzusagen an Belegschaftsangehörige?
  • Sind Gläubiger mit der Übernahme von Verbindlichkeiten einverstanden?
  • Wurden zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes die Versicherer von der Übernahme des Betriebes in Kenntnis gesetzt?
Mit dem Kauf eines Unternehmens sind nicht selten schwierige Rechts- und Steuerfragen verbunden. Fehler wirken sich dabei oft langfristig aus. Einschlägige Experten sollten deshalb eingeschaltet werden.
Auch die tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen ist als erster Schritt in die Selbständigkeit anzusehen. Im Einzelnen wird es dabei auf Höhe und Wert des Anteils, den unternehmerischen Einfluss und die Perspektiven, etwa eine mittelfristige Übernahme, ankommen.
  • Sind in diesem Fall Unternehmen und Beteiligungsbedingungen gründlich geprüft worden?
  • Stimmt die Chemie unter den künftigen Partnern?
Die IHK Niederbayern stellt Ihnen weitere Informationen und ein Servicepaket zur erfolgreichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge zur Verfügung.