Energiekrise

Bayerische Energie-Härtefallhilfe

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Hilfen auf Bundesebene. Das Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Die Härtefallhilfe umfasst sogenannte nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Kohle) ebenso wie wie leitungsgebundene Energieträger, zu denen Gas, Strom, Fernwärme zählen. Die Hilfen können seit dem 6. März 2023 beantragt werden.

Was wird gefördert?

  • Bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Pellets, Gas, Kohle) können die betrieblichen Energiekosten im Förderzeitraum bezuschusst werden, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
  • Bei leitungsgebundenen Energieträgern können die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen des Bundes über die Basiskontingente (70% bzw. 80%) hinaus auf bis zu 100% aufgestockt werden.
  • Förderzeitraum: ab Januar 2023.
  • Dabei gilt eine Höchstgrenze von 2 Millionen Euro pro Unternehmen (250.000 Euro für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion) ; Billigkeitsleistungen aus anderen Programmen (z.B. KMU-Härtefallregelung des Bundes) reduzieren die Höchstgrenze entsprechend.
  • Grundsätzlich werden keine Härtefallhilfen unter einer Bagatellgrenze von 6.000 Euro gewährt.

Fördervoraussetzungen

  • Über die Gewährung der Hilfen entscheidet eine Härtefallkommission
  • es muss eine sogenannte “wirtschaftliche Härte” nachgewiesen werden. Das heißt: der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 wird durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt
  • die Liquiditätsvorschau muss positiv sein

Wie lauft die Antragsstellung?

  • antragsberechtigt sind KMU, unabhängig von Rechtsform oder Branche 
  • verbundene Unternehmen stellen einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund
  • die Antragsstellung erfolgt direkt oder über einen qualifizierten Dritten (z.B. Steuerberater) mit ELSTER-Zertifikat oder Bayern-ID

Wann und wo kann ich den Antrag stellen?

  • Anträge können seit dem 06.März über diese elektronische Antragsplattform gestellt werden
  • Die IHK München agiert als Bewilligungsstelle für alle Anträge auf Härtefallhilfe

Weitere Informationen