Energiekrise
Bayerische Energie-Härtefallhilfe
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Hilfen auf Bundesebene. Das Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Die Härtefallhilfe umfasst sogenannte nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Kohle) ebenso wie wie leitungsgebundene Energieträger, zu denen Gas, Strom, Fernwärme zählen. Die Hilfen können seit dem 6. März 2023 beantragt werden.
Neu ist: Bayerische Unternehmen können ab sofort auch für das vergangene Jahr 2022 Energie-Härtefallhilfen beantragen. Bisher war das nur für das laufende Jahr 2023 möglich. Die Energie-Härtefallhilfen können sowohl für 2022 als auch für 2023 beantragt werden, dabei sind für 2022 ein Vorsteuerverlust und für 2023 eine erwartete Gewinnaufzehrung Voraussetzung.
Was wird gefördert?
- Bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Pellets, Gas, Kohle) können die betrieblichen Energiekosten im Förderzeitraum bezuschusst werden, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
- Bei leitungsgebundenen Energieträgern können die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen des Bundes über die Basiskontingente (70% bzw. 80%) hinaus auf bis zu 100% aufgestockt werden.
Förderzeitraum
- Härtefallhilfe 2022 : wahlweise Januar bis Dezember 2022 oder Juli bis Dezember 2022 (Antragstellung möglich seit 19.04.2023)
- Härtefallhilfe 2023 : Januar bis Dezember 2023 (Antragsstellung möglich seit 06.03.2023)
Fördervoraussetzungen
- Über die Gewährung der Hilfen entscheidet eine Härtefallkommission
- es muss eine sogenannte “wirtschaftliche Härte” nachgewiesen werden. Das heißt: der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 wird durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt
- die Liquiditätsvorschau muss positiv sein
- es gilt eine Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro pro Antragsteller, diese bezieht sich auf alle Fördertatbestände .In der Programmlinie 2022 ist sie begrenzt auf den Vorsteuerverlust
- die Hilfen für beide Förderjahre können kumuliert werden - dabei können Beschaffungen nicht-leitungsgebundener Energieträger aus dem Jahr 2022 jedoch nur einmal angesetzt werden
- Bagatellgrenzen nach Mitarbeiteranzahl : bis 9 VZÄ - 2.000 Euro / bis 49 VZÄ - 4.000 Euro / ab 50 VZÄ - 6.000 Euro - unterhalb dieser werden keine Härtefallhilfen gewährt
Wie lauft die Antragsstellung?
- antragsberechtigt sind KMU, unabhängig von Rechtsform oder Branche
- verbundene Unternehmen stellen einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund
- die Antragsstellung erfolgt direkt oder über einen qualifizierten Dritten (z.B. Steuerberater) mit ELSTER-Zertifikat oder Bayern-ID
Wann und wo kann ich den Antrag stellen?
- Anträge können über diese elektronische Antragsplattform gestellt werden
- Die IHK München agiert als Bewilligungsstelle für alle Anträge auf Härtefallhilfe
Weitere Informationen
- Aktuelle Informationen zur Förderrichtlinie für die Energie-Härtefallhilfen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
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Für Fragen zur Antragstellung steht bei der durch das StMWi eingesetzten Begutachtungsstelle eine Hotline zur Verfügung: 089/5790-5005 (werktags von 08.00-18.00 Uhr)