Energiekrise
Bayerische Energie-Härtefallhilfe
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Hilfen auf Bundesebene. Das Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Die Härtefallhilfe umfasst sogenannte nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Kohle) ebenso wie wie leitungsgebundene Energieträger, zu denen Gas, Strom, Fernwärme zählen. Die Hilfen können seit dem 6. März 2023 beantragt werden.
Was wird gefördert?
- Bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Pellets, Gas, Kohle) können die betrieblichen Energiekosten im Förderzeitraum bezuschusst werden, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
- Bei leitungsgebundenen Energieträgern können die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen des Bundes über die Basiskontingente (70% bzw. 80%) hinaus auf bis zu 100% aufgestockt werden.
- Förderzeitraum: ab Januar 2023.
- Dabei gilt eine Höchstgrenze von 2 Millionen Euro pro Unternehmen (250.000 Euro für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion) ; Billigkeitsleistungen aus anderen Programmen (z.B. KMU-Härtefallregelung des Bundes) reduzieren die Höchstgrenze entsprechend.
- Grundsätzlich werden keine Härtefallhilfen unter einer Bagatellgrenze von 6.000 Euro gewährt.
Fördervoraussetzungen
- Über die Gewährung der Hilfen entscheidet eine Härtefallkommission
- es muss eine sogenannte “wirtschaftliche Härte” nachgewiesen werden. Das heißt: der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 wird durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt
- die Liquiditätsvorschau muss positiv sein
Wie lauft die Antragsstellung?
- antragsberechtigt sind KMU, unabhängig von Rechtsform oder Branche
- verbundene Unternehmen stellen einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund
- die Antragsstellung erfolgt direkt oder über einen qualifizierten Dritten (z.B. Steuerberater) mit ELSTER-Zertifikat oder Bayern-ID
Wann und wo kann ich den Antrag stellen?
- Anträge können seit dem 06.März über diese elektronische Antragsplattform gestellt werden
- Die IHK München agiert als Bewilligungsstelle für alle Anträge auf Härtefallhilfe
Weitere Informationen
- Aktuelle Informationen zur Förderrichtlinie für die Energie-Härtefallhilfen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
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Für Fragen zur Antragstellung steht bei der durch das StMWi eingesetzten Begutachtungsstelle eine Hotline zur Verfügung: 089/5790-5005 (werktags von 08.00-18.00 Uhr)