Energiekrise

Bayerische Energie-Härtefallhilfe

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Hilfen auf Bundesebene. Das Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Die Härtefallhilfe umfasst sogenannte nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Kohle) ebenso wie wie leitungsgebundene Energieträger, zu denen Gas, Strom, Fernwärme zählen. Die Hilfen können seit dem 6. März 2023 beantragt werden.
Neu ist: Bayerische Unternehmen können ab sofort auch für das vergangene Jahr 2022 Energie-Härtefallhilfen beantragen. Bisher war das nur für das laufende Jahr 2023 möglich. Die Energie-Härtefallhilfen können sowohl für 2022 als auch für 2023 beantragt werden, dabei sind für 2022 ein Vorsteuerverlust und für 2023 eine erwartete Gewinnaufzehrung Voraussetzung.

Was wird gefördert?

  • Bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Pellets, Gas, Kohle) können die betrieblichen Energiekosten im Förderzeitraum bezuschusst werden, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
  • Bei leitungsgebundenen Energieträgern können die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen des Bundes über die Basiskontingente (70% bzw. 80%) hinaus auf bis zu 100% aufgestockt werden.

Förderzeitraum

  • Härtefallhilfe 2022 : wahlweise Januar bis Dezember 2022 oder Juli bis Dezember 2022 (Antragstellung möglich seit 19.04.2023)
  • Härtefallhilfe 2023 : Januar bis Dezember 2023 (Antragsstellung möglich seit 06.03.2023)

Fördervoraussetzungen

  • Über die Gewährung der Hilfen entscheidet eine Härtefallkommission
  • es muss eine sogenannte “wirtschaftliche Härte” nachgewiesen werden. Das heißt: der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 wird durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt
  • die Liquiditätsvorschau muss positiv sein
  • es gilt eine Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro pro Antragsteller, diese bezieht sich auf alle Fördertatbestände .In der Programmlinie 2022 ist sie begrenzt auf den Vorsteuerverlust
  • die Hilfen für beide Förderjahre können kumuliert werden - dabei können Beschaffungen nicht-leitungsgebundener Energieträger aus dem Jahr 2022 jedoch nur einmal angesetzt werden
  • Bagatellgrenzen nach Mitarbeiteranzahl : bis 9 VZÄ - 2.000 Euro / bis 49 VZÄ - 4.000 Euro / ab 50 VZÄ - 6.000 Euro - unterhalb dieser werden keine Härtefallhilfen gewährt

Wie lauft die Antragsstellung?

  • antragsberechtigt sind KMU, unabhängig von Rechtsform oder Branche 
  • verbundene Unternehmen stellen einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund
  • die Antragsstellung erfolgt direkt oder über einen qualifizierten Dritten (z.B. Steuerberater) mit ELSTER-Zertifikat oder Bayern-ID

Wann und wo kann ich den Antrag stellen?

  • Anträge können über diese elektronische Antragsplattform gestellt werden
  • Die IHK München agiert als Bewilligungsstelle für alle Anträge auf Härtefallhilfe

Weitere Informationen