Verkehr und Planung
Verkehr
Verkehrspolitisches Forum Ruhr
Die Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet haben das Verkehrspolitische Forum Ruhr im Vorfeld der Bundestagswahl durchgeführt. Dabei diskutierten Vertreter der Ruhrwirtschaft unter anderem mit Hendrik Wüst, als damaligem NRW-Verkehrsminister und Verkehrspolitikern aus dem Deutschen Bundestag.
Studie von VRR und IHKs zu verändertem Mobilitätsverhalten von Berufspendlern
Rund ein Viertel aller Arbeitnehmer*innen werden zukünftig voraussichtlich an einigen Tagen in der Woche von Zuhause arbeiten. Vor der Pandemie waren es nur jede(r) zehnte Beschäftigte. So lautet das zentrale Ergebnis einer Untersuchung, die der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern an Rhein und Ruhr Anfang April gestartet hat, um frühzeitig Rückschlüsse für ein geändertes Mobilitätsverhalten der Menschen zu ziehen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln.
Austausch mit Autobahn GmbH
Seitens IHK NRW wurden aufgrund der Neustrukturierung Gespräche mit der neuen Autobahn GmbH und den dort zuständigen Vertretern für Rheinland bzw. Westfalen initiiert. In diesem Rahmen wurden die Aufgaben und Abläufe vorgestellt und Hintergründe der Änderungen erläutert.
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Kfz und Fahrzeugkombinationen über 2,5 t zHM
Eine Gemeinschaftslizenz (auch “EU-Lizenz” genannt) für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre sowie Kabotageverkehre ist nur dann nach dem EU-Recht erforderlich, wenn derartige Beförderungen nicht von der Lizenzpflicht ausgenommen sind. Dies ist insbesondere für Unternehmen im Bereich der Kleintransporte / Kurierdiensttransporte von Bedeutung. Seit dem 21.05.2022 unterliegen diese Unternehmen nunmehr bereits der einer Lizenzpflicht, wenn grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von mehr als 2,5 t durchgeführt werden. Die IHK hat bereits ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Regelung, also im Berichtsjahr, seine Mitgliedsunternehmen über die bevorstehenden Änderungen informiert und in zahlreichen Telefongesprächen beraten. Wesentliche Änderung: Auch diese Unternehmer müssen nunmehr in der Regel eine IHK-Fachkundeprüfung für Güterkraftverkehrsunternehmer nachweisen. Weitere Infos sind hier (Dok.-Nr. 5022926) abrufbar.
Planung
Regionalplan Ruhr: sachlicher Teilplan “Regionale Kooperationsstandorte“ verabschiedet
Nachdem der Regionalverband Ruhr (RVR) den Regionalplan nicht wie vorgesehen bis zum September 2020 fertigstellen konnte, folgte 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des sachlichen Teilplans “Regionale Kooperationsstandorte“. Darin sollen parallel zur Aufstellung des Regionalplans Gewerbe- und Industrieflächen für großflächige Unternehmensansiedlungen abgesichert werden. Nach Prüfung der Planunterlagen unterstrichen die IHKs und HWKs des Ruhrgebiets in einer gemeinsamen Stellungnahme die Bedeutung eines differenzierten Wirtschaftsflächenangebots sowie die Notwendigkeit, den Regionalplan zeitnah zur Rechtskraft zu führen und wichtige Investitionsentscheidungen zu beschleunigen.
Aus der Tagesarbeit 2021 – Überblick
Anzahl
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Erst- und Auffrischungsschulung Gefahrgutfahrer (Prüflinge)
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436
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Schulung Gefahrgutbeauftragter (Prüflinge)
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56
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IHK-Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation“ für Omnibusfahrer und für Lkw-Fahrer
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360
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Unternehmerprüfungen Güterkraftverkehr (5 Prüfungen)
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36
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Unternehmerprüfungen Straßenpersonenverkehr (5 Prüfungen)
davon 54 Taxi- und Mietwagenunternehmer-Prüflinge und 3 Omnibusunternehmer-Prüflinge
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57
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Ausstellung von IHK-Fachkundebescheinigungen aufgrund gleichwertiger Abschlüsse/Zweitschriften
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10
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Stellungnahmen zu räumlichen Planverfahren
(u.a. Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen, Landesentwicklungsplan, Regionalplan Planfeststellungsverfahren, Außenbereichssatzungen, Aufstellung von Nahverkehrsplänen, Luftreinhaltepläne) |
38
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