Sie befinden sich hier
Erhalten Sie in unserem Infoblatt Informationen zur Allergenkennzeichnung und weitere praktische Anwendungsbeispiele zur neuen Lebensmittelverordnung.
Der Gesetzgeber verlangt von allen Betrieben die mit Lebensmitteln zu tun haben, Maßnahmen zur Umsetzung der Lebensmittelhygieneverordnung.
Durch verschiedene EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene muss jeder gewerblich Tätige, der mit Lebensmitteln zu tun hat - also auch der Gastwirt - ein HACCP-Konzept für seinen Betrieb haben.