REACH
Worum geht es bei REACH?
Die europäische Chemikalienverordnung "REACH" soll ein einheitliches System zur Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“) und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien bieten. Die Verordnung schließt nicht nur Chemikalien im landläufigen Sinne, sondern alle Stoffe, Zubereitungen (Farben, Lacke etc.) und Erzeugnisse (Möbel, Fahrzeuge etc.) ein. Neben Produzenten und Importeuren von Chemikalien sind auch alle Anwender dieser Stoffe in die Ermittlung möglicher Risiken eingebunden. In den Verfahren dieser Verordnung muss die Unbedenklichkeit aller Stoffe nachgewiesen werden, ansonsten muss die Produktion, Vermarktung und Verarbeitung innerhalb der EU beendet werden.
Wer muss sich registrieren?
Hersteller und Importeure von Stoffen müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki registrieren, wenn sie eine bestimmte Mengenschwelle dieses Stoffes herstellen oder einführen. Handelt es sich um Zubereitungen, muss für jeden einzelnen Stoff eine Registrierung vorgenommen werden, für den die genannte Mengenschwelle überschritten ist.
Seit Ende Mai 2018 gilt die dritte Registrierungsphase für Chemikalien unter der REACH-Verordnung . Betroffene Unternehmen müssen vorregistrierte Stoffe, die in einem Mengenband von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren.