Wir sind für Sie da

Erste-Hilfe für Unternehmer am Telefon

Kleine und mittelständische Unternehmen aus unserem Mitgliedsbezirken Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sehen sich aktuell mit einer bisher nicht gekannten Situation konfrontiert. Das Coronavirus nimmt massiven Einfluss auf die Wirtschaft.
Für Fragen und Informationen stehen unseren Mitgliedsunternehmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 08:00 bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 0201 1892-333 zur Verfügung.
Wir bieten eine eigene Hotline für Beratungen zum Kurzarbeitergeld an. Sie erreichen unsere Mitarbeiter zentral über die Telefonnummer 0201 1892-123 montags bis freitags von 08:00 bis 16:30 Uhr.
Selbstverständlich können Sie sich auch gerne via E-Mail an uns wenden, wir beantworten diese zeitnah. Viele Services können Sie zudem auch online über unsere Internetseite tätigen.
Besonderheit für Essen:
Als Orientierungshilfe haben EWG, EUV, IHK zu Essen und Kreishandwerkerschaft Essen Hotlines eingerichtet, um Unternehmen entsprechend ihres Bedarfes über die zuständigen Stellen zu informieren. Die vier Institutionen bündeln ihre Kompetenzen, um die Unternehmen der Region bestmöglich zu unterstützen.

Wenn Sie nicht Mitglied unserer IHK sind, nutzen Sie bitte die Services Ihrer jeweiligen IHK. Diese finden Sie hier: www.ihk.de

Die Industrie- und Handelskammer  hilft  Ihren zugehörigen Unternehmen aus Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen  in den Corona-Zeiten  durch vielfältige Informationen und meist telefonischen Beratungen zu den Soforthilfemaßnahmen.  Grundlage sind hierfür die jeweiligen aktuellen Verordnungen und die uns  weitergereichten Informationen der Bewilligungsstellen sowie die Eigenangaben, die die Unternehmer uns zurufen. Durch die  ständig aktualisierten Verordnungen kommt es hierbei ständig zu Rechtsänderungen. Die  Beratung in Form der für uns zulässigen Erstberatung erfolgt vor diesem Hintergrund bestmöglich, eine Haftung der IHK ist aber -  außer für Fälle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, ausgeschlossen. Bei rechtlichen Einzelfragen sowie zur Absicherung sollten Sie sich zusätzlich fachkundigen Rat Ihres Rechtsanwaltes und/oder Steuerberaters, die die Situation Ihres Unternehmens aufgrund der ständigen Befassung noch viel intensiver kennen, einholen.