Existenzgründung und Unternehmensförderung
Verlängerung der Rückzahlungsfrist in der NRW-Soforthilfe 2020
Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum
30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.
Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Das bedeutet, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind, aufrechterhalten bleiben.
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