Ersatzbausstoffverordnung

Seit dem 1. August 2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als wesentlicher Teil der Mantelverordnung anzuwenden. Das Ziel der Verordnung ist die verstärkte Nutzung von Ersatzbaustoffen sowie die Herstellung einer bundesweit einheitlichen Anwendung.
Die EBV löst die bisherigen Regelung in Sachsen-Anhalt ab, die im Leitfaden mineralische Abfälle festgehalten waren. Die Module “Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen” (RsVminA) sowie “Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe in techn. Bauwerken” sind obsolet.

Der zukünftige Leitfaden

Aktuell wird der Leitfaden überarbeitet und aktualisiert. Gültig sind aktuell noch die folgenden Module:
Beim Modul zu den Vergleichsuntersuchungen handelt es sich um ein neues Dokument. Das Modul untersucht die sich veränderten Materialeinstufungen für ausgewählte Ersatzbaustoffe von den Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (RsVminA) zur EBV. Es basiert auf Vergleichsuntersuchungen und soll bei der Einschätzung unterschiedlicher Untersuchungsergebnisse unterstützen.

Abfallende

Ursprünglich enthielt der Entwurf der Verordnung auch Festlegungen zum Abfallende. Diese wurden in den letzten Bearbeitungen jedoch entfernt, sodass die EBV . Im Bundesumweltministerium wird stattdessen an einer eigenständigen Abfallende-Verordnung gearbeitet. Ein erstes Eckpunktepapier finden Sie hier.

Weitere Informationen

Informationen für Sachsen-Anhalt sowie die Hinweise der LAGA finden Sie hier: