Neue Labelklassen eingeführt

Das neue EU-Energielabel für Lichtquellen, das ab dem 01. September 2021 gültig ist, sieht nicht nur anders aus, es beruht auch auf neuen, strengeren Einstufungskriterien. Das führt dazu, dass Leuchtmittel und Leuchten in niedrigere Energieklassen eingestuft werden.

Ab wann sind die neuen EU-Energielabel für Lichtquellen im Handel sichtbar?

Die einheitliche Kennzeichnung für Lichtquellen gilt EU-weit ab dem 01. September 2021. Die Übergangsphase endet am 01.03.2023, dann ist nur noch das neue EU-Energielabel erlaubt. Während der Umstellung wird sowohl das alte als auch das neue Label im Handel zu sehen sein.

Für welche Produkte im Bereich Beleuchtung wird es das neue EU-Energielabel geben?

Schon seit Ende 2019 müssen nur noch Leuchtmittel und Leuchten mit festverbauten Lampen ein Energielabel tragen. Leuchten ohne Leuchtmittel, wie z. B. ein Einbaurahmen, sind von der Verordnung ausgeschlossen. Mit dem neuen Energielabel ändert sich diese Regelung nicht. Neu ist allerdings, dass jedes Produkt, das Licht erzeugt, in Zukunft als Lichtquelle bezeichnet wird. Das neue Energielabel gilt somit für alle Lichtquellen.

Wo finde ich das EU-Energielabel für Lichtquellen?

Das Energielabel muss immer gut sichtbar platziert werden, egal ob das Produkt im stationären Handel oder Online angeboten wird.

Lässt sich die Effizienzklasse einfach vom alten auf das neue EU-Energielabel übertragen?

Da die Einteilung der Klassen auf strengeren und auch neuen Kriterien beruht, ist eine einfache Übertragung nicht möglich. Es kann z. B. vorkommen, dass ein früheres A+ Leuchtmittel jetzt in der Klasse F eingeordnet und ein anderes A+ Leuchtmittel aber in Klasse D umgestuft wird.

QR-Code

Ein neuer Bestandteil des Energielabels ist der QR-Code, der mit einem Smartphone gescannt werden kann, um zusätzliche (nicht gewerbliche) Produktinformationen zu erhalten

Was ist EPREL?

EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) ist eine EU-Produktdatenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte. Seit Anfang 2019 sind Hersteller von Haushaltsgeräten mit EU-Energielabel verpflichtet, ihre Produkte dort zu registrieren. Ab dem 01. September 2021 werden hier auch Lichtquellen erfasst. Lieferanten hinterlegen ihre technischen Dokumentationen und Gerätedaten unter dem Link https://energy-label.ec.europa.eu/ in der Datenbank. Dafür benötigt der Administrator einen EU-Login, der unter https://webgate.ec.europa.eu/cas erstellt werden kann. Eine detaillierte Anleitung zur Einpflege ist zu finden in der ZVEI-Schrift „Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung, EPREL-Datenbank – Anforderungen an die Beleuchtung“.

Was muss ich bei der Produktwerbung beachten?

In der Produktwerbung müssen Lieferanten und Händler nach wie vor auf die Effizienzklasse des Produktes verweisen. In jeder visuell wahrnehmbaren Werbung oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell ist demnach auf die Effizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effizienzklassen hinzuweisen.

Das EU-Energielabel

Das EU-Energie ist seit über 20 Jahren ein wichtiger Faktor für die Marktentwicklung von energieverbrauchenden Produkten und erhöht die Innovationen und die Nachfrage nach energieeffizienteren Produkten. In 2021 beginnt die Umstellung auf das neue EU-Energielabel, das ab bestimmten Stichtagen die Effizienzklassen A bis G zeigen wird. Ab 1. März 2021 müssen die Energielabels für Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränken und elektronischen Displays inklusive Fernseher innerhalb einer Frist von 14 Tagen getauscht werden. Ab September 2021 folgt dann die Umstellung der Lichtquellen.
  • Energieeffizienzklassen A bis G
  • Die bisherigen Energieeffizienzklassen A+++, A++ und A+ entfallen
  • Zunächst soll die Energieeffizienzklasse A frei bleiben, um den technischen Fortschritt für die Zukunft zu berücksichtigen. Bei Geräten, bei denen in der Zukunft eine schnelle Verbesserung der der Energieeffizienz vorhersehbar ist soll auch die Energieeffizienzklasse B zunächst frei bleiben.
  • Auf dem Energielabel wird oben rechts ein QRCode für zusätzliche Produktinformationen angebracht sein.
  • Mit der Rahmenverordnung 2017/1369 zur Energieverbrauchskennzeichnung wurde ein Produktdatenblatt eingeführt, welches in einer EU-Produktdatenbank hinterlegt wird. Diese erleichtert zum einen die Marktüberwachung und auch den Zugang zu Informationen für die Verbraucher. Seit dem 1. Januar 2019 müssen Produkte eines neuen Modells in die Datenbank eingetragen werden, bevor sie auf den Markt kommen.
  • In der Werbung müssen Lieferanten und Händler wie bisher auf die Energieeffizienzklasse des Produktes verweisen.
  • Das neue Label enthält überarbeitete Piktogramme, die Zusatzinformationen zum Produkt angeben.