Leitfaden für Einsteiger

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller insbesondere gegenüber den Marktaufsichts- und Zollbehörden, dass ein Produkt mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften konform ist, welche eine Anbringung des CE-Zeichens vorsehen. Die CE-Kennzeichnung ist hierbei keineswegs eine triviale Selbsterklärung, sondern Ergebnis eines umfangreichen und aufwändigen Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Hersteller.
Aufgrund der Vielfalt an Rechtsvorschriften rund um die CE-Kennzeichnung, deren fortlaufender Weiterentwicklung sowie verschiedenen Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Vorschriften wird die gesamte Thematik häufig als sehr komplex wahrgenommen.
Um die ersten Schritte zu erleichtern, haben die Industrie- und Handelskammern Bayern ein Merkblatt erstellt. Es liefert Tipps für die praktische Umsetzung und nennt wichtige Informationsquellen.