Was Sie als Arbeitgeber beachten sollten

Um sich und auch Ihrem Bewerber aus Drittstaaten Verzögerungen zu ersparen, empfiehlt sich zu beachten:
  • Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Dadurch wird die Dauer des Anerkennungs- und Visumverfahrens deutlich verkürzt.
  • Nehmen Sie frühzeitig Verbindung mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit auf. Dieser kooperiert mit dem Internationalen Personalservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), um geeignete Fachkräfte für Sie zu finden und unterstützt ihre soziale und betriebliche Integration. Zudem bietet er Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, sich im Ausland bei Rekrutierungsveranstaltungen oder virtuellen Jobmessen zu präsentieren.
  • Vermerken Sie im Arbeitsvertrag, dass dieser erst wirkt, sobald ein gültiges Visum bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt wurde.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu m den Einreisebedingungen bietet das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“. Hier finden Sie auch eine interaktive Weltkarte mit Kontaktdaten und Hinweise zu deutschen Institutionen im Ausland.
Tipp: Migration-Check der Bundesagentur für Arbeit
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Rekrutierung und Einstellung internationaler Fachkräfte zu beachten sind, dazu bietet der Migration-Check der Bundesagentur für Arbeit einen guten ersten Überblick. Interaktiv erfahren Sie auf Basis weniger Fragen und Antworten, ob Ihre ausländischen Bewerber für die Arbeit in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis benötigen – und ob diese voraussichtlich erteilt werden kann.