Kündigungsbutton für Vertragsschlüsse
Zum 1. Juli 2022 sind Unternehmer im Rahmen des Verkaufes von Online-Verträgen verpflichtet, einen Kündigungsbutton anzubieten.
Für dauernde Schuldverhältnisse, wie bspw. Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Gas- und Stromlieferverträgen, Mobilfunkverträge u.a., wird der Kündigungsbutton zum Schutz der Verbraucher vor ungewollten Langzeitverträgen und zur Beendigung dieser im elektronischen Geschäftsverkehr verpflichtet eingeführt.
Umfasst von dieser Regelung sind alle entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse zwischen Unternehmen und Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr. Jede Website, auf der im Internet ein Vertragsabschluss angeboten wird, muss diese Kündigungsschaltfläche ab 01.07.2022 haben.
Der Gesetzgeber verlangt, dass dieser Kündigungsbutton gut lesbar und mit den Worten „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung wie „jetzt kündigen“ beschriftet ist.
Weiterhin ist erforderlich, dass dieser ständig verfügbar, unmittelbar erreichbar und leicht zugänglich ist.
Ebenso muss die Schaltfläche den Verbraucher direkt auf die Bestätigungsseite führen, die ihn auffordert und ihm ermöglicht, weitere Angaben zur eindeutigen Identifizierbarkeit, zur Bezeichnung des Vertrages und zum Kündigungszeitpunkt zu machen. Diese Bestätigungsseite hat die Kündigung per Button sogleich zu bestätigen. Die abgegebene Kündigungserklärung ist dem Verbraucher sofort auf elektronischen Weg speicherbar zu übermitteln.
Für den Fall, dass der Kündigungsbutton nicht umgesetzt wird, können Verbraucher entsprechende Verträge – auch bereits laufende Verträge- jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Sorgen Sie zeitnah für die Umsetzung auf Ihrer Webseite!