Erstberatung zu Unternehmenssicherung
Sie verzeichnen in Ihrem Unternehmen Umsatz- bzw. Gewinnrückgange?
Es gibt erste Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten in Ihrem Unternehmen?
Es gibt erste Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten in Ihrem Unternehmen?
Laut des Leibnitz-Institutes in Halle sind die Insolvenzzahlen so hoch wie seit Jahren nicht mehr.
Die IHK Magdeburg möchte Ihnen im Rahmen Ihres Dienstleistungsangebotes eine Erstberatung zur Krisenfrüherkennung bzw. eine (frühzeitige) Erstberatung zur Unternehmenssicherung anbieten.
In den kostenfreien Einzelgesprächen kann beispielsweise aufgezeigt werden, welche kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihr Unternehmen wieder wirtschaftlich aufzustellen.
Mein Schuldner zahlt trotz Mahnung nicht oder ist insolvent.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gläubiger?
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gläubiger?
Voraussetzung für eine Teilnahme an der Erstberatung:
- Sie sind Existenzgründer oder gewerblich tätiges Mitglied der IHK Magdeburg.
- Sie haben Fragen in Bezug auf Ihre Existenzgründung oder Ihr ausführendes Gewerbe.
Buchen Sie gern online einen ca. einstündigen Beratungstermin für ein erstes, persönliches Einzelgespräch.Sind online keine Termine in Ihrem Zeitfenster verfügbar?
Kontaktieren Sie uns gern unter
Tel. 0391-5693-136
E-Mail: doerte.werner@magdeburg.ihk.de