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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume der Welt werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht voll ausgeschöpft werden.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll dies nun ändern. Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie und soll bestehende Hindernisse abbauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen.
Nach Zustimmung des Rates ist die Richtlinie Ende Dezember 2006 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten die Richtlinie bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen. Das Mandat zur Gesamtkoordinierung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder (MPK) am 19.12.2007 auf die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) übertragen.
Aufgrund der Vielzahl von Beteiligten auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen und Kammern) und der Breite der zu bewältigenden Aufgaben ist die Gesamtkoordination der Umsetzung eine sehr komplexe Aufgabe. Sie erfordert eine umfassende Einbeziehung und Abstimmung mit den jeweils betroffenen Ebenen und Ressorts. Die Verhandlungen zur Verabschiedung dieser Richtlinie waren kontrovers. Die Bundesregierung hat in diesem Prozess deutlich gemacht, dass die weitere Vollendung des Dienstleistungsbinnenmarktes für Deutschland von herausragendem volkswirtschaftlichen Interesse ist. Zugleich galt es allerdings auch sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrags auch weiterhin hohe Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen (zum Beispiel zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit) durchsetzen können. Ein zentrales Thema in den Verhandlungen war für die Bundesregierung zudem, dass das Arbeits- und Entsenderecht durch die Richtlinie nicht berührt werden darf. Diese Anliegen konnten mit dem verabschiedeten Text erfolgreich durchgesetzt werden. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)