Personal

Rechtliche Rahmenbedingungen und Visum

Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten

Grundsätzlich dürfen alle Personen aus EU-Mitgliedstaaten und sog. EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.

Staatsangehörige aus Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten

Menschen aus Nicht-EU-Staaten und nicht EFTA-Staaten, den sogenannten Drittstaaten, brauchen generell für die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis.
Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den USA. Diese können ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis vor Ort in Deutschland beantragen.
Das Visum muss vor Einreise bei der Deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem die Fachkraft ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat, gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Botschaft. Rechnen Sie damit, dass bereits bis zur Vergabe des Termins einige Zeit vergehen kann (gerne bringen wir für Sie aktuelle Wartezeiten in Erfahrung). Für die Entscheidung zuständig sind die Botschaften, jedoch konsultieren diese in der Regel die Agentur für Arbeit sowie unter Umständen die Ausländerbehörde des künftigen Wohnorts der Fachkraft.
HINWEIS
Da aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eine Reihe an Änderungen bevorstehen, erscheinen hier in Kürze Informationen nach neuer Rechtslage. Im Portal Make it in Germany finden Sie eine Übersicht nach aktueller Rechtslage zu den verschiedenen Visa und den daran geknüpften Anforderungen.