Leitfaden Auszubildende Drittstaaten

Die duale Berufsausbildung in Deutschland genießt international hohes Ansehen. Viele junge Menschen im Ausland sind an ihr grundsätzlich interessiert. Dieses Kapitel unterstützt Sie dabei, auch für Ausbildungsplätze neue Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Dafür werden zunächst die rechtlichen Voraussetzungen geklärt.

Rechtliche Voraussetzugen

Die rechtliche Grundlage einer dualen Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen ist auch bei internationalen Auszubildenden das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung unterscheiden sich allerdings je nach Herkunftsland:

Azubis aus EU-Staaten

Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten können ohne Altersbeschränkung ohne zusätzliche Genehmigung eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren. Dasselbe gilt für Angehörige eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz).
Anmeldung am Wohnort: Sobald Ihr Azubi in Deutschland wohnt, muss er sich beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmelden – spätestens zwei Wochen nach dem Einzug. Hierzu sollte er am besten noch vor dem Einzug einen Termin vereinbaren.

Azubis aus Drittstaaten

Eine duale Berufsausbildung in Deutschland ist auch für Menschen ohne Altersbeschränkung aus Drittstaaten möglich.
Dafür brauchen sie ein Visum. Dieses muss Ihr Azubis bei der zuständigen Auslandsvertretung in seinem Herkunftsland beantragen – siehe dazu auch das Kapitel „Rechtliche Rahmenbedingungen“. Wichtige Voraussetzungen, die der Azubi bei der Beantragung des Visums erfüllen muss:
Sprachkenntnisse: Bei der Visumbeantragung muss i.d.R. ein Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 erbracht werden, sofern kein vorbereitender Deutschkurs vereinbart wurde. In Ausnahmefällen reichen geringere Deutschkenntnisse, wenn der Ausbildungsbetrieb dies bestätigt. Das Sprachzeugnis muss in der Regel auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Derzeit werden die Zeugnisse von folgenden Institutionen anerkannt: Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF-Institut. Eine erste Einschätzung ihrer Deutschkenntnisse erhalten Jugendliche im Selbsttest auf der Webseite des Goethe-Instituts.
Schulabschluss: Eine Ausbildung kann i.d.R. nur aufgenommen werden, wenn ein Schulabschluss nachgewiesen wird.
Ausbildungsvertrag: Notwendig ist die Vorlage eines unterschriebenen Ausbildungsvertrages. Sie können in diesem Vertrag vermerken, dass er erst wirkt, sobald ein gültiges Visum erteilt wurde.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA): Für Auszubildende bleibt – im Unterschied zur Fachkraft – die Vorrangprüfung der BA bestehen. Zudem prüft die BA, ob die gleichen Arbeitsbedingungen wie bei deutschen Azubis gelten.
Krankenschutz und Lebensunterhalt: Für die Dauer einer betrieblichen Berufsausbildung besteht grundsätzlich eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Azubi muss zudem nachweisen, dass er während des Aufenthalts zur Ausbildung seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Der Lebensunterhalt zur Einreise ist an den Bafög Satz angelehnt. Derzeit gilt ein Orientierungsbetrag von 950 Euro/Monat. Liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des geforderten Betrags, so kann ein Sperrkonto eingerichtet werden (vgl. Auswärtiges Amt) oder eine Verpflichtungserklärung von Dritten vorgelegt werden.
Aufenthaltstitel: Ihr Azubi benötigt einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken. Wann und wo dieser beantragt werden muss, erfährt Ihr Azubi von der Auslandsvertretung, an die er sich wegen des Visums wendet. Hinweis: Ein gültiger Reisepass ist speziell auch bei den Prüfungen wichtig.
Die aufgeführten Voraussetzungen für ein Visum können abweichen. Die Entscheidung ob die Voraussetzungen für ein Visum vorliegen, wird von der jeweiligen Auslandsvertretung getroffen.
Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten sind die örtlichen Ausländerbehörden zuständig.

Vor der Ausbildung

Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes: Für Studieninteressierte war es schon bislang möglich, zur Studienplatzsuche einzureisen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können ab 1.3.20 auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen.
Vorausgesetzt werden dabei Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, ein Höchstalter von 25 Jahren und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung. Auch hier ist die BaföG-Höhe ein Orientierungswert.
Deutschsprachkurs zur Vorbereitung: Wer eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung hat, darf einen Deutschsprachkurs oder einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs besuchen.
Sie können Ihren Azubi unterstützen, indem Sie einen Kurs vermitteln und für die Kosten aufkommen. Informationen zu Deutschkurs-Angeboten finden Sie im Onlineportal „Make it in Germany“. Besonders empfehlenswert ist die berufsbezogene Sprachförderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Während der Ausbildung

Beschäftigung: Wer in Deutschland eine qualifizierte (mindestens 2-jährige) Berufsausbildung absolviert, darf zusätzlich einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Sie muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Abbruch der Ausbildung: Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet werden, muss der Unternehmer/Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen der zuständigen Ausländerbehörde die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses melden. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Wechsel in Beschäftigung: Azubis können bereits während der Ausbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft annehmen. Damit geht der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung einher. Die Wechselmöglichkeit besteht allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die BA.
Wechsel in Ausbildung: Internationale Studierende können eine Berufsausbildung beginnen, statt ihr Studium fortzuführen. Dafür erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer beruflichen Ausbildung.
Wechsel innerhalb der EU: Für junge Menschen, die nur einen Teil einer Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten und die bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gilt: In den meisten Fällen erhalten sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Nach der Ausbildung

Anschlussaufenthalt: Nach Abschluss der Berufsausbildung kann die Behörde die Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit kann der internationale Azubi einen seinem Berufsabschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen und uneingeschränkt arbeiten.
Niederlassungserlaubnis: Ebenso wie Hochschulabsolventen können ausländische Absolventen einer Berufsausbildung in Deutschland nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Erfolgreich internationale Auszubildende rekrutieren

Suchphase
Wichtig bei der internationalen Rekrutierung von Auszubildenden sind eine gute Regionen- und Zielgruppenanalyse sowie die individuelle Ansprache der jungen Leute. Und verlassen Sie sich bei der Beurteilung von Bewerbern nicht bloß auf Schulnoten, sondern achten Sie auf die für Sie relevanten Kompetenzen. Vertiefende Informationen zu diesen Punkten finden Sie auf unserer Internetseite „Rekrutierung im Ausland“ (Dokumentennummer: 4698660).
Beachten Sie darüber hinaus diese Angebote:
Vermittlungsservice: Hilfreich bei der Suche nach ausbildungswilligen Jugendlichen aus Europa ist der Vermittlungsservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Er arbeitet eng mit den Arbeitsverwaltungen der EU-Länder zusammen. Die ZAV veröffentlicht Ihre Stellenanzeige für einen Ausbildungsplatz und vermittelt Ihnen geeignete Bewerber. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Arbeitsagentur. Diese schaltet dann die ZAV ein, um Sie zu beraten und bei der Stellenausschreibung zu unterstützen.
Beratung: Unternehmen können bei der Integration von Auszubildenden und bei Schwierigkeiten in der Ausbildung durch das Programm „Zukunftschance assistierte Ausbildung - ZaA“ unterstützt werden.
Kooperationen: Prüfen Sie die Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Betrieben und Partnern. Hinweise dazu erhalten Sie bei Ihrer IHK oder bei Ihrem Arbeitgeberverband.

Informationen zum deutschen Bildungssystem

Stellen Sie bei der Ansprache von Jugendlichen die Vorteile der dualen Berufsausbildung heraus und verweisen Sie auf weitere Informationsquellen - wie z.B. GOVET (German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training) vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Zur mehrsprachigen GOVET-Website gehört auch ein jugendgerechter Erklärfilm zur dualen Berufsausbildung.
Der oder die richtige Kandidat/in
Finden Sie Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bereit sind, für die Ausbildung umzuziehen.
Beachten Sie dabei:
Benennen Sie einen Ansprechpartner/ Paten, fördern Sie gemeinsame Aktivitäten von Mitarbeitern in der Freizeit. Das fördert die Integration.
Je älter und selbstständiger ein Bewerber, desto verlässlicher ist er erfahrungsgemäß auch für Sie. Hinzu kommt: Die Volljährigkeit eines Kandidaten macht rechtlich vieles einfacher.
Wenn die Kandidaten bereits in einer eigenen Wohnung leben oder schon mal die Region gewechselt haben – umso besser.
Gerade bei Jugendlichen sollten die Eltern einbezogen werden: Überzeugte Eltern unterstützen ihr Kind, den Schritt zu machen und durchzuhalten.
Wenn Sie mehrere Auszubildende aus derselben Heimatregion gewinnen können, erleichtert das die betriebliche und soziale Integration.
Erfolgsfaktor Sprache
Sprachkenntnisse sind wesentlich für den Ausbildungserfolg. Schon im Herkunftsland besuchen viele Jugendliche Deutschkurse, aber auch während der Ausbildung. Allgemein gilt ein mittleres Niveau (B1) als zwingend erforderlich, um dem Berufsschulunterricht folgen zu können. Besser wäre ein Niveau B2 oder C1 um Anforderungen der Berufsschule, der IHK-Prüfungen und im beruflichen Alltag gut meistern zu können.
Informationen zu Deutschkurs-Angeboten finden Sie im Onlineportal „Make it in Germany“.
Besonders empfehlenswert ist die berufsbezogene Sprachförderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahme ist kostenlos, Sie müssen Ihren Azubi lediglich für Kurse während der Arbeitszeit freistellen. Weitere Hinweise erteilt Ihre Kammer oder das Jobcenter.
Eine erste Einschätzung ihrer Deutschkenntnisse erhalten Jugendliche im Selbsttest auf der Webseite des Goethe-Instituts.