UPDATE: Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe
Nachdem die Investitionsbank Sachsen-Anhalt das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe zunächst ausgesetzt hat, läuft die verpflichtende Rückmeldung wieder an. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 450 KB).
Mit der Corona-Soforthilfe wurden Solo-Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Nun werden Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe aufgerufen, einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorzunehmen.
Das Land Sachsen-Anhalt folgt damit den Vorgaben vom Bund, Überkompensationen zu identifizieren und zurückzuführen. Ein Hinweis auf solche Prüfungen erfolgte dazu durch die IB vorab in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden.
Grundsätzliche und detailtypische Fragen sowie Informationen über Zahlungserleichterungen, Härtefallregelungen, Fragen zur Registrierung und eine Erfasungshilfe “Betriebsergebnis” finden Sie in den FAQs zum Rückmeldeverfahren.
Die Rückmeldung erfolgt unbürokratisch online. Hierzu hat die IB ein digitales Rückmeldeverfahren im Kundenportal eingerichtet, welches Sie über den nebenstehenden Button aufrufen können.