Sicherheiten
Wussten Sie schon, …
… im Zusammenhang mit Finanzierungen können neben den Bürgschaften auch noch andere Absicherungen erforderlich sein.
… im Zusammenhang mit Finanzierungen können neben den Bürgschaften auch noch andere Absicherungen erforderlich sein.
Pfandrecht
Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht. Es bezieht sich auf bewegliches Sachvermögen. Das können wertvolle Gegenstände, zum Beispiel Schmuck, Gemälde, Maschinen oder auch Sparguthaben oder Wertpapiere sein. Die Bank erhält hierbei das Verwertungsrecht, bis die Forderung vollständig beglichen ist. Der Kreditnehmer und der Kreditgeber müssen sich vor Vertragsabschluss über den finanziellen Sachwert einigen. Die Sachsicherheit ist an die Bank zu übergeben. Erst dann besitzt diese einen rechtlichen Anspruch. Problem: Einige Gegenstände lassen sich nur schwer veräußern und müssen noch speziell gelagert werden. Deshalb werden diese ungern als Kreditsicherheit akzeptiert. Stattdessen werden eher „Abtretung von Forderungen“ als Pfand genutzt.
Die sogenannten Grundpfandrechte, Grundbuchauszug und Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek werden in der nächsten Ausgabe erklärt.
Zession/Abtretung
Sicherlich hat der eine oder andere schon einmal eine „Abtretung von Forderungen“ bei der Bank als Sicherheit unterschrieben. Was bedeutet es genau? Bei einer Abtretung der Forderung, werden die Forderungsansprüche gegenüber Dritten, zum Beispiel als Kreditsicherheit, an die Bank übertragen. Die Zession, auch als Abtretung bekannt, ist die rechtliche Übertragung von einem alten Gläubiger, dem Zedenten, auf einen neuen Gläubiger, dem Zessionar. In der Praxis können das zum Beispiel Mieten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Sparguthaben und/oder Bausparverträgen sein. Des Weiteren wären Forderungen aus Lohn- und Gehaltszahlungen und/oder Versicherungsgesellschaften möglich. Wird das Einkommen als Sicherheit abgetreten, kann das Kreditinstitut Zahlungsrückstände direkt vom Arbeitgeber einziehen. Der Arbeitgeber erhält aber erst im Zuge der Vollstreckung davon Kenntnis. Bei einer Kapitallebensversicherung zählt der aktuelle Rückkaufswert als Sicherheit. Die entsprechenden Unternehmen werden davon schriftlich in Kenntnis gesetzt. Grundlage ist ein Abtretungsvertrag über die jeweilige Forderung. Bei Kapitalversicherungen sollte, im eigenen Interesse, die Steuerschädlichkeit geprüft werden. Entsprechende Auskünfte bekommt man bei den Versicherungsgesellschaften und/oder Steuerberatern.
Sicherungsübereignung
Bei einer Sicherungsübereignung überlässt der Schuldner dem Gläubiger das Eigentum an einer beweglichen Sache. Die Sicherungsübereignung ähnelt dem Pfandrecht mit einem Unterschied, der Kreditnehmer übergibt sein Eigentum nur treuhänderisch der Bank. Die Bank wird zwar rechtlicher Eigentümer, das Nutzungsrecht verbleibt aber weiterhin beim Schuldner. Klassisches Beispiel ist die Kfz-Finanzierung. Der Brief bleibt so lange bei dem Gläubiger, bis das Fahrzeug vollständig bezahlt ist. Der Kreditnehmer kann das Fahrzeug während der Finanzierungslaufzeit nutzen. Im gewerblichen Bereich kann es auch eine Sicherungsübereignung von Maschinen, Lagerbeständen und/oder Rohstoffen geben. Eine spezielle Form ist die Raum-Sicherungsübereignung. Hier wird vertraglich der Ort genannt, wo sich zum Beispiel die Lagerhalle befindet und als diese deklariert. Die darin befindliche Ware beziehungsweise Güter sind dann Bestandteil der Sicherungsübereignung. Wird neue Ware/Güter geliefert oder Waren/Güter aus dem Lager verkauft, bedarf es keiner erneuten vertraglichen Regelung mit dem Kreditinstitut. Für verkaufte Ware/Güter erlischt im Zeitpunkt des Verlassens der Lagerhalle der Status.
Bewertung von Sicherheiten
Jede Bank möchte bei einer Kreditvergabe das Ausfallrisiko minimieren. Dazu werden häufig zusätzliche Sicherheiten benötigt. Jedoch werden Sicherheiten unterschiedlich bewertet. Manche werden auch mit „Null“ angesetzt. Für die Banken ist es entscheidend, wieviel Geld sie beim Ausfall des Kreditnehmers bekommt. Dafür werden entsprechende Puffer für Wertschwankungen und Verwertungsrisiken während der Laufzeit berücksichtigt.
In der Regel werden folgende Werte der Beleihung angesetzt:
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der aktuelle Rückkaufswert bei Versicherungen
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das angesparte Guthaben plus Zinsen bei Bausparverträgen, Festgelder, Sparguthaben, Sparbriefe zu 100 Prozent
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bis zu 75 Prozent des jeweiligen Kurswertes bei festverzinslichen Wertpapieren
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und bis zu 60 Prozent des jeweiligen Kurswertes bei Aktien
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bei Grundstücken und Immobilien wird ein Beleihungswert (Wert, der mindestens bei einem Verkauf oder Versteigerung erzielt werden kann) ermittelt
Es gibt eine große Anzahl von verschiedenen Sicherheiten. Nicht alle sind für jede Finanzierung geeignet. Der Umfang der erforderlichen Sicherheiten hängt auch immer von der Bonität des Kreditnehmers ab.
Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammenstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.