Beihilferecht
Wussten Sie schon, …
… Beihilfe bezeichnet eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Unternehmen. Sie sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll.
… Beihilfe bezeichnet eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Unternehmen. Sie sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll.
Die Coronakrise setzt sich weiter fort in Deutschland, Europa und der Welt. Damit verbunden auch die Hilfen der Regierungen. Es tauchen immer mehr neue Begriffe auf, dies gerade auch in Verbindung mit den Hilfsprogrammen. Insbesondere De-Minimis und Kleinbeihilfen sind in den Medien diskutierte Regelungen. Oft ist ein Unternehmen bisher nur mit solchen Begriffen in Berührung gekommen, wenn es bereits Förderprogramme, wie Zuschüsse zu Digitalisierung, Forschung oder geförderte Darlehen genutzt hat.
Aber gerade jetzt werden diese Begriffe komplexer, so dass wir ein wenig Licht ins Dunkle bringen wollen, um die Begriffe besser einordnen zu können.
Generell gilt: Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen Subventionen ,wie Beihilfen, in jeglicher Form (Zuschüsse, Förderungen etc.) bei der EU genehmigen lassen, um eine Verzerrung des EU-Marktes zu verhindern. Im Gegenzug gibt es über das gesamte EU-Gebiet vereinheitlichte Förderungen nach den politischen Zielen der EU, die sog. Strukturfondperiode.
De-Minimis-Regelung
Ist eine Beihilferegelung der EU zu „nicht Krisenzeiten“, welche den Beihilferahmen für die Förderungen regelt. Diese Regelung besagt, dass ein Unternehmen nicht mehr als 200.000 EUR Förderung (gezählt werden z.B. Zuschüsse voll und Darlehen anteilig) auf einem Zeitraum von drei Jahren erhalten darf.
EU-Beihilferecht zur Coronakrise – Temporary Framework
Die EU-Kommission hat im März 2020 eine EU-Gemeinschaftsrahmenregelung, das sogannte Temporary Framework geschaffen, um den Mitgliedern einen Rechtsrahmen zu geben in denen sich alle Hilfen um die Coronakrise auf EU Ebene regeln lassen, z.B. Zuschüsse, Darlehen oder Beteiligungen. Diese Regelung ist aufgrund der Krise und sich permanent ändernden Bedingungen ein dynamisches Konstrukt, welches an die Umstände angepasst werden kann.
Unter diesem zeitlich begrenzten Rahmen (von März 2020 bis Juni 2021) fallen nun alle weiteren Beihilfereglungen, wie die De-Minimis-Regelung, Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe.
Kleinbeihilferegelung
Erweiterter Rechtsrahmen von maximal 800.000 Euro um Beihilfen in Kombination von bis zu 1 Mio. EUR zu ermöglichen. Dabei ist es Deutschland erlaubt, diese Beihilfe selbst zu gestalten – ohne große Detailklärung mit der EU (im Gegensatz zu den normalen Regelungen). Darunter fallen Hilfen, wie die Soforthilfe, November- und Dezemberhilfe.
Fixkostenbeihilferegelung
Rechtsrahmen für großvolumige Hilfsprogramme, wie die Überbrückungshilfe II und III. Dies erlaubt es auch Unternehmen, außerhalb der Kleinst- und Kleinunternehmensgröße, mit bis zu maximal 3 Mio. EUR zu unterstützen. Entgegen der Kleinbeihilferegelung müssen diese Programme aber von der EU genehmigt werden.
Quelle: DIHK
Disclaimer: Diese Regelungen können jederzeit eine Anpassung erfahren, sodass der Text dem Stand 18.01.2021 entspricht. Die Komplexität der Regelungen macht es unter Umständen schwer einen kompletten Überblick zu erhalten. Die IHK Magdeburg ist im ständigen Austausch mit dem DIHK, um den bürokratischen Aufwand hinter den Regelungen so einfach wie möglich zu halten.