Auf den Punkt gebracht
Beihilferecht: De-Minimis-Regelung
Wussten Sie schon, …
… Beihilfe bezeichnet eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Unternehmen. Sie sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll.
… Beihilfe bezeichnet eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Unternehmen. Sie sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll.
Mit der Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen tauchen immer mehr neue Begriffe auf. Insbesondere De-Minimis ist einer davon, der bei Förderprogramme, wie Zuschüsse zu Digitalisierung, Forschung oder geförderte Darlehen verwendet wird.
Generell gilt: Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen Subventionen, wie Beihilfen, in jeglicher Form (Zuschüsse, Förderungen etc.) bei der EU genehmigen lassen, um eine Verzerrung des EU-Marktes zu verhindern. Im Gegenzug gibt es über das gesamte EU-Gebiet vereinheitlichte Förderungen nach den politischen Zielen der EU, die sog. Strukturfondperiode.
Definition: De-Minimis-Regelung
Ist eine Beihilferegelung der EU zu „nicht Krisenzeiten“, welche den Beihilferahmen für die Förderungen regelt. Diese Regelung besagt, dass ein Unternehmen nicht mehr als 200.000 EUR Förderung (gezählt werden z.B. Zuschüsse voll und Darlehen anteilig) auf einem Zeitraum von drei Jahren erhalten darf.
Quelle: DIHK
Disclaimer: Diese Regelungen können jederzeit eine Anpassung erfahren, sodass der Text dem Stand 18.01.2021 entspricht. Die Komplexität der Regelungen macht es unter Umständen schwer einen kompletten Überblick zu erhalten. Die IHK Magdeburg ist im ständigen Austausch mit dem DIHK, um den bürokratischen Aufwand hinter den Regelungen so einfach wie möglich zu halten.