Meldung von Krankheiten und Infektionen

Zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. (§ 1 IfSG)
Zu den zur Meldung pflichtigen Personen können auch Arbeitgeber zählen. (§ 8 IfSG)

(02.08.2024)