Arbeitsmarktpolitik

Fördermittel bei der Einstellung von Arbeitnehmern

Die Bundesagentur für Arbeit leistet in vielen Fällen finanzielle Hilfen, z.B. bei der Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemnissen (sog. Eingliederungszuschuss). Wir zeigen, wie Sie diese Mittel nutzen können.

Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit

Einen ersten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Unternehmen (Einstellung, Weiterbildung etc.) finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Höhe und Dauer der Förderung bei Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Hierzu gibt es weitere Förderungen durch die regionalen Jobcenter.

Vermittlungsbudget

Für die Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (oder Ausbildung) gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:
  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten für Vorstellungsgespräche (außerhalb von Magdeburg)
  • Kosten für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Pendelfahrten)
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung
  • Umzugskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel / Arbeitskleidung
  • u.a.

Einstiegsgeld

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer hauptberuflichen Selbständigkeit kann Einstiegsgeld gewährt werden. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Es wird erbracht, wenn dies der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient und durch die Einkünfte der aufgenommenen Beschäftigung bzw. Selbständigkeit die Hilfebedürftigkeit perspektivisch beendet wird.

Probearbeit

Eine sogenannte Probearbeit kann gefördert werden. Sie dient neben der Arbeitserprobung auch der Kenntnisauffrischung. Anfallende Kosten, wie z.B. Fahrten zum Arbeitsplatz oder Kosten der Kinderbetreuung, werden übernommen.

Berufliche Eingliederung

Gefördert wird auch eine Teilnahme an folgenden Maßnahmen, die eine berufliche Eingliederung unterstützen:
  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit,
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können private Arbeitsvermittler eingeschaltet werden, die bei der Suche nach offenen Stellen und Arbeitgebern unterstützen. Den Gutschein gibt es beim Arbeitsvermittler. Diese erklären auch weitere Inhalte und Möglichkeiten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.

Berufliche Weiterbildung

Berufliche Qualifizierungen erhöhen die Vermittlungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dienen der dauerhaften beruflichen Eingliederung. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann erfolgen, wenn sie notwendig ist, um Arbeitslose beruflich (wieder)einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder wenn noch kein Berufsabschluss erworben wurde. Gemeinsam wird erarbeitet, welche Art der Weiterbildung zielführend ist. Liegen die Fördervoraussetzungen vor, erhält man einen Bildungsgutschein.
Die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung zusätzlich anfallenden Kosten wie z.B. Fahrkosten oder Kosten der Kinderbetreuung werden ebenfalls übernommen.

Teilhabechancengesetz (THCG)

Seit 1. Januar 2019 gibt es zwei neue arbeitsmarktpolitische Instrumente, die speziell die Einstellung langzeitarbeitsloser Menschen und Langzeitleistungsbezieher unterstützen sollen, den § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) sowie die Neufassung des § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen). Für diese Personen werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und Kommunen geschaffen und sowohl finanziell als auch begleitend, in Form eines Coachings, unterstützt.
§16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt
  • Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Bezug von Arbeitslosengeld II von mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre und in diesem Zeitraum nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig
  • Bezug von Arbeitslosengeld II von mindestens fünf Jahren bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft und schwerbehinderten Menschen.
Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber durch eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) unterstützt.
 §16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
  • Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
Neben dem Lohnkostenzuschuss erfolgt auch hier eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching).

Jobbörse - Online Stellensuche

  • Zugang rund um die Uhr, Link zur Jobbörse
  • Stellensuche im In- und Ausland
  • Täglich aktuelle Informationen
  • Eigenes Bewerberprofil erstellen, Anmeldung mit Zugangsdaten
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Schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden

Im Jobcenter werden Menschen mit Behinderung, Schwerbehinderte und denen gleichgestellte sowie Rehabilitanden durch spezialisierte Integrationsfachkräfte beraten und betreut. Das Jobcenter arbeitet mit den zuständigen Rehabilitationsträgern, wie z.B. der Agentur für Arbeit Magdeburg und den Rentenversicherungen zusammen.