Immissions- und Naturschutz
- Einführung eines elektronischen Verwaltungsverfahrens für BImSchG-Genehmigungen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren auf das Wesentliche konzentrieren
- Naturschutz auf Zeit erweitern
- Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des Ökokonten-Registers
- Beteiligung bei Ausweisung von Schutzgebieten gewährleisten
Einführung eines elektronischen Verwaltungsverfahrens für BImSchG-Genehmigungen
Die IHK Magdeburg erwartet eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag geplanten Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen, verbunden mit einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch die Straffung von Gesetzen und der Erhöhung der Effizienz in den Verfahren. Zur Linderung der weiter zunehmenden bürokratischen Belastung der Unternehmen besteht bei der Einführung eines digitalen Verfahrens für Bau- und Immissionsschutzgenehmigungen eine besondere Dringlichkeit.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren auf das Wesentliche konzentrieren
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren laufen Gefahr, mit jeder Überarbeitung zunehmend komplexer und intransparenter zu werden. Grundsätzlich sind die Verfahren deswegen auf genehmigungsrelevante Sachverhalte zu beschränken. Bei jeder Novellierung muss außerdem stets sichergestellt sein, dass Grundsätze wie die Gewährleistung von Investitions- und Rechtssicherheit sowie die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht beschädigt werden. Die Grenzwerte sollten stets so angepasst werden, dass der Schutz der Umwelt gewährleistet ist und gleichzeitig die industrielle Produktion mitsamt ihrer Technologievielfalt erhalten bleibt.
Naturschutz auf Zeit erweitern
Unternehmerische Tätigkeiten und Belange des Naturschutzschutzes führen oft zu erheblichen Konflikten. Eine Möglichkeit, diese Probleme sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Natur zu lösen, stellt der „Naturschutz auf Zeit“ dar. Dabei wird auf einer vorher definierten Fläche natürliche Sukzession zugelassen, die unter Beachtung von gewissen Voraussetzungen wieder beseitigt werden kann. Leider erfüllen weder die neuen Regelungen im Bundes- noch im Landesnaturschutzgesetz die Erwartungen der Wirtschaft hinsichtlich einer pragmatischen Anwendung. Wir dringen daher darauf, dass die Landesregelung generell auf allen gewerblichen Flächen „Naturschutz auf Zeit“ ermöglichen soll und nicht nur auf solchen, die in der Vergangenheit bereits rechtmäßig bebaut oder für verkehrliche Zwecke genutzt wurden.
Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des Ökokonten-Registers
Die Nutzung von Öko-Konten/-punkten stellt ein effizientes und marktwirtschaftliches Instrument dar, um Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst konfliktfrei und unter Schonung von Flächen auszugleichen oder zu ersetzen. Aber bisher kommen Ökopunkte für die Wirtschaft nicht im gewünschten und notwendigen Maße zum Einsatz. Hauptkritikpunkt ist die mangelnde Führung und Pflege der betreffenden Online-Datenbank des Landes durch die zuständigen Naturschutzbehörden, wodurch die Vermarktung der privaten Ökopunkte erschwert bzw. ganz verhindert wird. Die IHK Magdeburg erwartet eine zügige Behebung der Missstände von den zuständigen Behörden durch generelle Nutzung der zur Verfügung stehenden Datenschnittstelle.
Beteiligung bei Ausweisung von Schutzgebieten gewährleisten
Ausweitung oder Änderungen von Schutzgebieten dürfen nicht zu Lasten von wirtschaftlich tätigen Unternehmen oder wirtschaftlich relevanten Planungen vorgenommen werden. Um mögliche Konflikte zu minimieren, sollten die betroffenen Unternehmen verstärkt am Ausweisungsverfahren beteiligt werden.