Abfallwirtschaft

Überarbeitung des Abfallwirtschaftsplan (AWP) des Landes Sachsen-Anhalt

Der aktuelle AWP trifft die Feststellung, dass in Sachsen-Anhalt kein Deponieraumbedarf für mineralische Abfälle besteht. Nach wie vor geht die Wirtschaft jedoch davon aus, dass ohne den Bau neuer Deponien die Entsorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt spätestens nach Beendigung der Verwertungsmaßnahmen auf stillzulegenden Deponien gefährdet ist. Bei der Überarbeitung des AWP ist eine Berücksichtigung des durch die Verabschiedung der Mantelverordnung zusätzlich ansteigenden Deponiebedarfs dringend geboten.
Ebenfalls sind durch die Neuausrichtung der Klärschlammbehandlung entsprechende Festlegungen in die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Sachsen-Anhalt aufzunehmen und ein durchgängiges Klärschlammverwertungskonzept unter Berücksichtigung sachsen-anhaltischer Technologie aufzustellen.

Die Kreislaufwirtschaft unterstützen

Vor dem Hintergrund des Green Deals der Europäischen Kommission wird die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft in den Wertschöpfungsketten zukünftig stark steigen. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts sollte die sich daraus ergebende Möglichkeiten nutzen, durch die Stärkung der Kreislaufwirtschaft einen Beitrag zur Schonung der Ressourcen und zur Abfallvermeidung zu leisten.

Herstellung und Verwendung von Recyclingbaustoffen steigern

Für die Akzeptanz und breite Verwendung von Recyclingbaustoffen ist das Erreichen des Produktstatus ein wesentliches Kriterium. Nach erfolgter qualitätsgesicherter Herstellung müssen Ersatzbaustoffe deswegen rechtssicher das Abfallende erreichen können. Um den Übergang zur Mantelverordnung zu erleichtern, sollte der Leitfaden Mineralische Abfälle des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend angepasst und im Rahmen der Möglichkeiten erweitert werden.

Fairer Wettbewerb zwischen privater und kommunaler Abfallwirtschaft

Private und kommunale Unternehmen stehen für innovative und ökonomische Lösungen abfallwirtschaftlicher Prozesse sowie für Ressourceneffizienz. Daher sind die Rahmenbedingungen der privaten und kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen gleichzustellen.