Steuern, Finanzierung und Versicherung

Strukturelle Verbesserung der Steuerlichen Rahmenbedingungen herstellen

Der Steuerwettbewerb nimmt weltweit zu. Unternehmen finden in anderen Teilen der Welt zunehmend bessere steuerliche Bedingungen als in Deutschland. Die Landesregierung sollte daher aktiv auf Bundesebene darauf einwirken, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung Maßnahmen ergriffen werden, mit denen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen ein international wettbewerbsfähiges Niveau der Steuerbelastung erreicht werden kann. Darüber hinaus sollte sie darauf hinwirken, dass weitergehende strukturelle Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen hergestellt werden. Zusätzliche Schubkraft für Investitionen brächten bspw. Abschreibungsregeln, die sich am technologisch bedingt schnelleren Wertverzehr orientieren, und eine höhere Grenze für Sofortabschreibungen. Darüber hinaus sollte der Tarif der Einkommensteuer an die Inflation angepasst und der starke Tarifanstieg im unteren Einkommensbereich abgeflacht werden. So würden viele Einzelunternehmen und Personengesellschaften entlastet, für welche die Einkommensteuer die eigentliche Unternehmensteuer ist.

Subsidiaritätsprinzip beachten

Hausbanken dürfen mit den Förderbanken nicht wegen abweichender Bedingungen, Sicherstellungen und Konditionen in Konkurrenz geraten. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip zwischen den Haus- und Förderbanken. Daran muss festgehalten werden, damit diese nicht untereinander konkurrieren, sondern vielmehr kooperativ zusammenarbeiten. Alle Finanzierer (bezogen auf die strategische Ausrichtung) sollen die Wirtschaft und die damit verbundenen Unternehmen fördern und unterstützen.

Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften stärken

Gerade bei Investitionsvorhaben von KMU, spielen Bürgschaften und Beteiligungen eine wichtige Rolle. Daher müssen Bürgschaftsbank und mittelständische Beteiligungsgesellschaft gestärkt werden, damit diese stärker auf einzelbetriebliche Situationen Rücksicht nehmen und offensiver Sicherheiten und Beteiligungen vergeben können. Des Weiteren müssen Rückbürgschaftserklärungen Bund/Land (RBE) den marktwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen Sorge tragen und die Abstellung der Sicherheiten dem Hausbank-Vorschlag folgen, um bürokratischen Mehraufwand und damit eine sinkende Attraktivität der Bürgschaftsbanken zu verhindern.

Bei Kapital- und Finanzierungsformen die Lebenszyklen der Unternehmen berücksichtigen

Unternehmen müssen entsprechend ihrer Lebenszyklen bei der Wahl geeigneter Kapital- und Finanzierungsformen ermutigt und unterstützt werden. Wirtschaft und Politik müssen sich den Herausforderungen rechtzeitig stellen und die Belange der jeweiligen EU-Förderperiode berücksichtigen.

Taxonomieverordnung KMU-freundlich gestalten

Das Ziel der Taxonomie ist eine erleichterte Finanzierung von nachhaltigen Investitionen und nicht der Ausschluss von nicht-Taxonomie konformen Wirtschaftstätigkeiten aus Finanzierungsmöglichkeiten. Bei der Umsetzung der Taxonomieverordnung ist deswegen sicherzustellen, dass alle Unternehmen weiterhin Zugang zu Finanzmitteln mit kalkulierbaren Konditionen erhalten und kleine und mittlere Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile erfahren. Dazu müssen die Kriterien und insbesondere die Berichtspflichten so ausgestaltet und formuliert werden, dass sie auch von KMU ohne eigene Rechts- oder Nachhaltigkeitsabteilung verstanden und erfüllt werden können. Alle erforderlichen einzureichenden Unterlagen sollten bei allen Kreditinstituten vereinheitlich werden.

Bankkredite für KMU sichern

Die verlässliche Versorgung mit Bankkrediten ist insbesondere ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Refinanzierung der durch kleine und mittlere Unternehmen geprägten Wirtschaft. Die vorliegende Auswirkungsschätzung zu Basel IV lässt jedoch einen erheblichen Anstieg der Eigenkapitalanforderungen für Unternehmenskredite erwarten. Bankfinanzierungen sind für Unternehmen wichtige Fremdkapitalquellen. Sorge bereiten vor allem weitere Maßnahmen im Regelwerk von Basel IV, die Kredite teurer oder gar unmöglich machen. Durch Wirkungsund Umsetzungsverzögerung ("Time-Lags") kann dieser Effekt auch noch nach einer Lockerung der restriktiven Geldpolitik fortbestehen. Dementsprechend werden die aktuellen Leitzinsentscheidungen noch längerfristig die Liquidität der Banken und folglich ihre Möglichkeiten zur Kreditvergabe einschränken. Dies sollte bei der Umsetzung von Basel IV Berücksichtigung erfahren. Die damit verbundenen Auflagen dürfen im Kreditwesen nicht dazu führen, dass insbesondere Kleinstunternehmen vor unüberwindbare Hürden bzw. Anforderungen gestellt werden.

Förder- und Finanzierungsvorhaben chancenorientiert bewerten

Antragstellende, die eine Förderung bzw. Finanzierung für kreative, innovative Ideen benötigen, werden von Gutachtern, die diese Vorhaben bewerten, oft ausgeschlossen. Hier ist ein Umdenken erforderlich und es muss eine chancenorientierte Betrachtungsweise kultiviert werden, so dass diese Vorhaben, die „nicht realisierbar“ erscheinen, eine objektive Bewertung und Chance für die Umsetzung erhalten.

Proportionalität im Bankensektor herstellen

Im Hinblick auf regulatorische Anforderungen mahnen die regionalen, eher kleinen Banken und Sparkassen die sogenannte Proportionalität an. Eine Würdigung der Größe findet häufig nicht statt. Alle Kreditinstitute sind gleichermaßen gezwungen, die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Gerade die kleinteilig aufgestellten, auf begrenzte Regionen ausgerichtete Sparkassen und Volksbanken werden hier übermäßig und überproportional beansprucht. Deshalb muss das individuelle Geschäftsmodell, die Größe und damit der Risikogehalt der Geschäfte künftig in der aufsichtsrechtlichen Regulatorik stärker berücksichtigt werden.

Versicherungsgewerbe im Veränderungsprozess unterstützen

Die Versicherungsbranche wird insbesondere durch europäische Gesetzesinitiativen belastet. Es wird mit wechselnden Kapitalanforderungen und sinkenden Investitionen gerechnet. Das Aufsichtsrecht muss jedoch Flexibilität für individuelle Geschäftsmodelle und deren jeweilige Risiken bieten. Auch die Veränderungen durch Digitalisierung und das dadurch bedingte geänderte Kommunikationsverhalten von Versicherungsunternehmen und seinen Kunden machen eine diesbezügliche Anpassung bzw. Überarbeitung des Datenschutzes erforderlich. Die provisionsgestützte Vermittlungsleistung von Versicherungsprodukten durch Agenturen, Banken und Maklern hat sich bewährt und soll erhalten bleiben.

Förderpolitische Rahmenbedingungen an sich entwickelnde Marktlage anpassen

Förderpolitische Rahmenbedingen, wie der De-Minimis-Framework oder Förderrichtlinien zum Stichtag der Veröffentlichung, unterliegen keiner Berücksichtigung sich entwickelnder Marktlagen, wie der Inflation oder der Zinsspreizung zwischen Förderzinsen. Eine regelmäßige Überprüfung, ob und wie Bedingungen noch dem Markt entsprechen, muss stattfinden.