Stadt- und Landentwicklung

In Stadtentwicklungsplanung investieren

Die Funktion der Innenstädte als Ort des Austausches und der Netzwerkpflege im Interesse der Wirtschaft muss gestärkt werden, um den innerstädtischen Handel attraktiv zu halten, eine lebenswerte Stadt zu fördern und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Aus diesem Grund ist eine strategische Stadtentwicklungsplanung zur Realisierung der „Stadt der kurzen Wege“ durch die Kommunen aufzustellen, die auch die weichen Standortfaktoren (bspw. Erlebnis- und Ruhezonen), die Umnutzung von Bestandsobjekten und das vertikale Bauen stärker bewertet.

Nutzungsmischung zulassen

In Städten und Gemeinden kann eine Nutzungsmischung, d.h. ein Neben- und Miteinander von Gewerbe und Wohnen, zur Belebung von Stadtquartieren beitragen. Dabei sind die Anforderungen der Unternehmen im Sinne der Standortsicherung und -entwicklung besonders zu berücksichtigen. Zur Vermeidung von Konflikten sind entsprechende Gesetzesgrundlagen zukunftsorientiert anzupassen.

Sparsame Flächennutzung gewährleisten

Die Bauordnung Sachsen-Anhalt muss überarbeitet werden, um nicht nur als Neubausatzung sondern auch als Umbausatzung zu dienen. Der bisher auf Neubau ausgelegte Rechtsrahmen erschwert die Umsetzung innovativer Umbau-, Umnutzungs- und Weiternutzungskonzepte. Eine Weiterentwicklung der Bauordnung, in der die Umbauthematik einen wichtigen Stellenwert erlangt und vereinfachte Realisierungsmöglichkeiten erlaubt, ist anzustreben. Um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden und die Nutzung bestehender Bausubstanz sicherzustellen, ist die Abstandsflächenregelung bei Umbauten zwingend zu überarbeiten.

Stadtverkehr lebenswert und wirtschaftsfördernd entwickeln

Maßnahmen zur Emissions- und Lärmminderung dürfen nicht die Belange des Wirtschaftsverkehrs beeinträchtigen. Gleichwohl ist zur Erreichung der Verkehrswende ein Umdenken notwendig. Der ÖPNV – inklusive Taxi und Mietwagen – ist durch ein attraktives Angebot auszubauen.

Straßenverkehr emissionsfreier gestalten

Die Wirtschaft trägt mit immer sparsameren, saubereren und leiseren Fahrzeugen zur Schadstoffminderung wesentlich bei. Diese Entwicklung wird durch die Förderung intelligenter Verkehrskonzepte und durch den Aufbau von Lade,- und Steuerungsinfrastruktur beschleunigt.

Baustellenmanagement verbessern

Straßensperrungen und Behinderungen durch Bauarbeiten sind vielfach unvermeidbar. Sie können allerdings für das Gewerbe zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Mangelhafte Abstimmungen und Verzögerungen bei der Durchführung der Arbeiten müssen künftig durch optimierte Ausschreibungen ausgeschlossen und durch ein leistungsfähiges Baustellenmanagement der Baulastträger ersetzt werden. Zur zügigen Fertigstellung der Bauarbeiten sollte ein Baubeginn unabhängig vom Fördermittelbescheid und der mehrschichtige Baubetrieb angestrebt werden.

Verkehre intelligent lenken, damit Zentren erreichbar sind

Die Erreichbarkeit von Innenstädten und Ortskernen durch ÖPNV und Individualverkehr muss gewährleistet sein. Im Zuge der Digitalisierung können und sollten Verkehrskonzepte so entwickelt werden, dass der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln und Verkehrsverbünden einfach und kundenfreundlich möglich ist. Die Belastung des Handels, der Kunden und Lieferanten durch Baustellen muss verringert werden. Bessere Absprachen, im Voraus, zwischen dem Baudezernat und den “Anrainern” bzw. Gewerbetreibenden sind zwingend erforderlich.

Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erarbeiten

Anfang August 2021 sind Änderungen im Personenbeförderungsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem erhielten Kommunen Steuerungsmöglichkeiten zur effizienten Gestaltung des regionalen ÖPNV und die kleine Fachkunde für das Fahrpersonal wurde eingeführt. In der Umsetzung des Gesetzes gibt es viele offene Fragen auf Seiten der ansässigen Unternehmen sowie der Kommunen. Aus diesem Grund gilt es einheitliche Handlungsempfehlungen durch das Land sowie den Bund zu erarbeiten.

Ländlichen Raum stärken

Den größten Flächenanteil unseres Bundeslandes nimmt der Ländliche Raum ein. Für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Ländlichen Raums sind dessen Stärken weiter herauszuarbeiten und bekannt zu machen. Das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und dessen Verankerung im Landesentwicklungsplan ist über die Erstellung eines Masterplans Ländlicher Raum anzustreben. Dies muss mit realistischen Zielen untersetzt werden.

ÖPNV-Angebot in der Fläche sichern und Finanzierung langfristig sicherstellen

Ein starker ÖPNV ist zur Standortsicherung von Unternehmen und zum Erhalt der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum notwendig. Maßnahmen zur Optimierung, u.a. eine bessere finanzielle Ausstattung sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich, eine Taktverdichtung, eine Angebotsausweitung und die Sicherung des Fachkräftebedarfs, sind zügig zu entwickeln und umzusetzen. Die Einführung des Deutschlandtickets am 1. Mai 2023 schaffte weitere Anreize zur Verkehrswende. Es gilt die Finanzierung nach 2023 durch ausreichende Mittel von Bund und Land zu sichern und die Kostenseite der Angebotserstellung zu betrachten.

Nahversorgung im ländlichen Raum sichern

Nachhaltige Konzepte für die wohnortnahe Versorgung sind zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind neue Geschäftsmodelle zu berücksichtigen. Der lokale Handel in all seinen Ausprägungen ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und damit in bestehende Entwicklungskonzepte zu integrieren.

Gewachsene Orts- und Stadtteilzentren stärken

Strategien zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Orts- und Stadtteilzentren mit einem ausgewogenen Betriebstypen-Mix sind zu entwickeln. Um die Städte neu zu beleben, sollte die Landesregierung darüber hinaus ein Förderprogramm Innenstadt ins Leben rufen, um Impulse für eine nachhaltige Entwicklung zu geben. In diesem Zusammenhang muss auch die Gastronomie als Besuchermagnet der Zentren in der Orts- und Stadtentwicklung stärker mitgedacht und mit geeigneten Maßnahmen unterstützt werden. Zentrale Anforderungen der Branche sind dabei die Verfügbarkeit von Mitarbeitern, ein attraktives Standortangebot und der unbürokratische Umgang mit Behörden.

Zentrale Versorgungsbereiche schützen

Bei Ansiedlungen oder Erweiterungen von Einzelhandel sind funktionsschädigende Auswirkungen auf bestehende Versorgungsstrukturen zu vermeiden. Priorität haben der Schutz und die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche, insbesondere der Innenstadt.

Visionen für die Steigerung der Aufenthaltsqualität und die Belebung in den Zentren entwickeln

Jede Stadt und Gemeinde braucht auf sie zugeschnittene Lösungen, die an die lokalen Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst sind, um Innenstädte und Zentren zukunftsfähig zu machen und ein aktives Leerstandsmanagement zu betreiben. In die strategischen Überlegungen sind die Ideen und Erfahrungen des Handels vor Ort mit in die Planungen für Stadtumbau und Stadtmarketing einzubeziehen.

Kommunale Einzelhandelskonzepte entwickeln, fortschreiben und konsequent umsetzen

Der stationäre Handel ist für attraktive Innenstädte weiterhin unverzichtbar. Er darf nicht durch Vorhaben außerhalb der Zentren gefährdet werden. Bestehende Konzepte müssen regelmäßig auf aktuelle Entwicklungen überprüft werden, um positive Entwicklungsmöglichkeiten eines Standortes nicht zu behindern. Darüber hinaus hat die Digitalisierung für den Handel insgesamt zunehmend an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang ist die Unterstützung des Landes für regionale KMU bei der Integration von stationärem und Online-Handel zu hybriden Geschäftsmodellen notwendig.