Auftragsvergabe und Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren erleichtern
Um Planungs- und Antragsverfahren für Bestands- und Neuinvestitionen zu erleichtern, bedarf die Bauordnung Sachsen-Anhalts einer Entbürokratisierung. Für eine deckungsgleiche Anwendung und Auslegung durch die Bauaufsichtsbehörden ist die dringend zu erarbeitende Verwaltungsvorschrift unbedingt erforderlich. Im Ländervergleich durch die Landesbauordnung verschärfte Restriktionen müssen auf ein bundesweit einheitliches Niveau reduziert werden. Ziel muss es sein, Restriktionen abzubauen. Zudem ist eine bundesweit einheitliche Bauordnung anzustreben. Für die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren ist die digitale Akte schnellstens zu implementieren. Neue normative Regelungen sind, wenn überhaupt, nur befristet einzuführen.
Darüber hinaus muss bei Planfeststellungsverfahren gelten, dass der Planfeststellungsbeschluss den Beginn der Umsetzung von Maßnahmen darstellt. Anregungen, Bedenken und Hinweise sind zwingend im Verfahren einzubringen (Präklusion). Unabhängig davon sollten bei allen Genehmigungsverfahren Fristen eingeführt werden, innerhalb derer bei Vorlage vollständiger Unterlagen die genehmigende Stelle einen Bescheid erteilt. Wird diese Frist nicht eingehalten, sollte der Vorgang als genehmigt gelten.
Darüber hinaus muss bei Planfeststellungsverfahren gelten, dass der Planfeststellungsbeschluss den Beginn der Umsetzung von Maßnahmen darstellt. Anregungen, Bedenken und Hinweise sind zwingend im Verfahren einzubringen (Präklusion). Unabhängig davon sollten bei allen Genehmigungsverfahren Fristen eingeführt werden, innerhalb derer bei Vorlage vollständiger Unterlagen die genehmigende Stelle einen Bescheid erteilt. Wird diese Frist nicht eingehalten, sollte der Vorgang als genehmigt gelten.
Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt überarbeiten
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalts ist erneut zu überarbeiten und alle vergabefremden Aspekte sind zwingend zu streichen. Darüber hinaus sind im Sinne der Nachhaltigkeit qualitätsgesichert hergestellte Ersatzbaustoffe Primärbaustoffen gleichzustellen. Zudem ist bei der Nutzung bzw. dem Einbau von Ersatzbaustoffen eine gleichberechtigte Risikoübernahme durch die Auftraggeber und Auftragnehmer zu gewährleisten.
Arbeitsschutz umsetzen
Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ist während der Planung und im Bauprozess mehr Beachtung zu schenken. Durch eine qualifizierte Auftragsvergabe wird die Grundlage für eine bessere Planungs- und Ausführungsqualität gelegt.