Berufsbildung
- Duale Berufsausbildung leistungsstark erhalten
- Wert der beruflichen Bildung steigern
- Berufsbildende Schulen performant ausstatten
- Duale Ausbildung vorrangig behandeln
- Übergangsmanagement ausbauen
- Durchlässigkeit sicherstellen
- Ausbildungsinhalte an digitale Entwicklung anpassen
- Förderung von Ausbildungsbegleitung ausbauen
- Verbundausbildung fördern
- Duales Studium ausbauen und qualifizieren
- Ortsnahe Berufsschulbildung ermöglichen
- Gemeinsame Beschulung bei gleichem Rahmenlehrplan ermöglichen
- Die Finanzierungsmodalitäten – den Gastschulbeitrag – prüfen
Duale Berufsausbildung leistungsstark erhalten
Die duale Berufsausbildung ist zentrale Voraussetzung dafür, dass den Unternehmen weiterhin betrieblich qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Um diese leistungsstark zu erhalten, braucht es eine systematische und praxisnahe Berufsorientierung, die frühzeitige betriebliche Praktika umfasst. Zusätzlich zur direkten Beratung durch Ausbildungs- und Berufsberater oder Ausbildungsbotschafter müssen verstärkt digitale Formate und Social Media genutzt werden, um junge Menschen zu erreichen. Dazu zählt auch die verstärkte Information über die Möglichkeiten der betrieblichen Ausbildung oder dualer Studiengänge an den Schulen. Insbesondere auch an Gymnasien sollte verbindlich über die guten Perspektiven einer dualen Ausbildung und anschließender Höheren Berufsbildung informiert werden, um Schülerinnen und Schüler eine ausgewogene berufliche Entscheidung zu ermöglichen. Flankierend müssen Unterrichtsmaterialien zur fächerübergreifenden Berufsorientierung bundesweit für alle Schulformen entwickelt und verbindlich genutzt werden.
Wert der beruflichen Bildung steigern
Die Landesregierung sollte sich zur Stärkung der dualen Ausbildung bekennen und entsprechend handeln. Der Wert der beruflichen Bildung muss gesteigert werden. Sie muss als echte Alternative zu Abitur und Studium in der Gesellschaft verankert und in Schulen und durch alle Akteure auch so vermittelt werden.
Berufsbildende Schulen performant ausstatten
Die berufsbildenden Schulen sollten personell und sachlich so ausgestattet sein, dass sie die Ausbildung in den Betrieben als Partner und Lernort professionell unterstützen und ergänzen können. Nur durch das funktionierende Zusammenspiel der Partner bleibt das duale System attraktiv. Darüber hinaus müssen Möglichkeiten einer technologieunterstützenden Kooperation zwischen und innerhalb der Lernorte der Berufsausbildung identifiziert und entwickelt werden. Das Unterrichtsangebot sollte in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben in seiner Praxisnähe inhaltlich und zeitlich kontinuierlich einer Überprüfung unterzogen werden.
Duale Ausbildung vorrangig behandeln
Die Schulentwicklungsplanung sollte auf Basis der gesetzlichen Regeln in enger Abstimmung mit der IHK Magdeburg und ihren Mitgliedsunternehmen erfolgen. Konkurrierende vollzeitschulische Angebote dürfen die duale Ausbildung nicht verdrängen und Lehrerressourcen zu deren Nachteil binden. Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sollten Vorrang vor schulischen Maßnahmen haben. Die Einrichtung von Berufsfachschulklassen mit dualer Ausrichtung und der Möglichkeit erbrachte Leistungen auf das erste Lehrjahr der Berufsausbildung anerkennen zu lassen, sind zu forcieren. Das Konzept des Modellprojekts “Berufsfachschule Dual” (einjährige Berufsfachschule mit stärkeren Praxisanteilen in Ausbildungsunternehmen) soll evaluiert und bei Erfolg ausgebaut werden. Begleitend ist die Wirtschaft aufgefordert, Schülerinnen und Schüler aus den Berufsvorbereitenden Maßnahmen (z.B. BVJ) Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen und die Verzahnung schulischer Ausbildungsgänge voranzutreiben.
Übergangsmanagement ausbauen
Der Übergangsbereich von der Schule zur Ausbildung sollte weiter vorangetrieben und in der Fläche umgesetzt werden. Oberstes Ziel für die Wirtschaft ist der direkte Einstieg der Jugendlichen in eine duale Ausbildung. Dazu ist ein straffes Übergangsmanagement erforderlich. Die Verzahnung der Berufsorientierungsinstrumente des Landes muss praktikabler gestaltet werden und Berufsberatung zu festen Terminen auch in berufsvorbereitenden Klassen der berufsbildenden Schulen umgesetzt werden.
Durchlässigkeit sicherstellen
Die Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit des dualen Bildungssystems zum akademischen Bildungssystem muss sichergestellt und im Hinblick auf Fachkräftebedarfe der Unternehmen stetig weiterentwickelt werden. Studienzweifelnde an Universitäten und Hochschulen müssen aktiver mit Beratungsangeboten auf die Möglichkeiten dualer Berufsausbildung hingewiesen werden. Hochschulen müssen hier verstärkt in die Pflicht genommen werden, das Thema des Scheiterns im oder Zweifelns am Studium, frühzeitig und strukturiert zu behandeln. Bei dieser Beratung zu Alternativen müssen vor allem migrantische Abbrecherinnen und Abbrecher stärker in den Fokus genommen werden.
Ausbildungsinhalte an digitale Entwicklung anpassen
Die Landesregierung muss in der Bundesgesetzgebung darauf hinwirken, dass die Dynamik der Digitalisierung bei der Entwicklung von Berufsprofilen, Ordnungsgrundlagen und Prüfungsformaten berücksichtigt wird. Ausbildungsinhalte müssen in Bezug auf die neuen digitalen Anforderungen zeitnah und kontinuierlich angepasst werden. Neue Lerninhalte müssen hinsichtlich der digitalen Kompetenzen, den Umgang mit der IT-Sicherheit, dem Datenschutz und den damit verbundenen technischen Komponenten vermittelt und sichergestellt werden. Bestehende Ausbildungsordnungen und die Anforderungen bedürfen einer sinnvollen Anpassung bzw. Überarbeitung.
Förderung von Ausbildungsbegleitung ausbauen
Eine Erhöhung der Ausbildungschancen für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche kann durch den Ausbau der Förderung von Ausbildungsbegleitung, -betreuung und Stützunterricht erreicht werden. Vorhandene Programme sind nicht ausreichend und die Bedingungen zum Abruf der Fördermittel sind zu vereinfachen und entsprechend anzupassen. Berufsbezogene Sprachangebote für ausländische Auszubildenden müssen ausgebaut und verbindlicher angeboten werden.
Verbundausbildung fördern
Der steigende Anteil immer komplexer werdender Ausbildungsverordnungen bedingt einen höheren Grad der Nutzung von Verbundausbildung. In einer stark durch kleine und mittlere Unternehmen geprägte Ausbildungslandschaft, können Unternehmen nicht mehr alle Bestandteile einer Ausbildung selbst vermitteln. Um zur Nutzung von Verbundausbildung anzuregen und um eine Schlechterstellung der IHKs gegenüber den Handwerkskammern durch geförderte betriebliche Lehrunterweisungen zu vermeiden, sollte die Landesregierung hier einen entsprechenden Förderrahmen setzen.
Duales Studium ausbauen und qualifizieren
Duale Studiengänge müssen ausgebaut und qualitativ untersetzt werden. Eine Orientierung an den Bedarfen der regionalen Wirtschaft muss dabei die Grundvoraussetzung sein, sowie eine Erhöhung des Praxisbezuges durch stärkere Einbeziehung der regionalen Wirtschaft in die Hochschullehre muss hergestellt und diese finanziell gesondert gefördert werden. Um den Zugang zu verbessern, müssen einheitliche Regelungen für die Anrechnung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium bzw. eine Aufstiegsfortbildung geschaffen werden.
Ortsnahe Berufsschulbildung ermöglichen
Laut Berufsschulstandortanalyse und weiteren vorliegenden Erhebungen der gewerblichen Kammern wäre für jeden fünften Auszubildenden die Beschulung an einer näher gelegenen berufsbildenden Schule möglich. Dies sollte unbürokratisch gestaltet werden. Kreisgrenzen sollten keine Barrieren darstellen. Ein Standorterlass sollte die zuständigen und möglichen Berufsschulstandorte ausweisen. Die Mindestgröße von Berufsschulklassen muss durch individuelle Entscheidungen des Bildungsministeriums in Rücksprache mit den Berufsbildenden Schulen und den gewerblichen Kammern flexibler den Bedarfen angepasst werden.
Gemeinsame Beschulung bei gleichem Rahmenlehrplan ermöglichen
Eine gemeinsame Beschulung verschiedener Ausbildungsberufe einer Berufsgruppe ist aufgrund derselben Rahmenlehrpläne in den ersten und zweiten Ausbildungsjahren in vielen Ausbildungsberufen möglich. Damit würde eine ortsnahe Beschulung in bestimmten Fällen gewährleistet und die Ausbildung überhaupt erst ermöglicht! Zu diesen Berufsgruppen gehören z. B. Metall- und Elektroberufe, Bauberufe sowie Hotel- und Gaststättenberufe.
Die Finanzierungsmodalitäten – den Gastschulbeitrag – prüfen
Bei zentralen Festlegungen zu Schulstandorten ist es nicht förderlich, dass Landkreise und kreisfreie Städte für Auszubildende, die sie an andere Landkreise und kreisfreie Städte abgeben (müssen), den sogenannten Gastschulbeitrag zu zahlen haben. So entstehen Fehlanreize, die das Schließen von Ausbildungsverträgen verhindern. Landkreise sind bestrebt, die „eigenen“ Auszubildenden im Landkreis zu behalten, auch wenn ein anderer Schulstandort besser und schneller erreichbar wäre. Potenzielle Auszubildende entscheiden sich oft gegen lange Wege zur Berufsschule. Unterschiedliche finanzielle Belastungen der kommunalen Gebietskörperschaften könnten durch Regelungen im Finanzausgleichsgesetz des Landes geschaffen werden. Dies wäre zugleich ein Beitrag zur Entbürokratisierung und personellen Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte.