Wirtschaftspolitische Positionen
Gesundheitsversorgung
Gesundheitsversorgung sicherstellen
Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen ist von großer Bedeutung. Zentrale Anlaufstellen, z.B. durch Gesundheitskioske bzw. Versorgungszentren, sind flächendeckend einzurichten und deren Errichtung ist zu fördern. Deren barrierefreie Erreichbarkeit durch den ÖPNV ist zu gewährleisten. Des Weiteren ist besonders im ländlichen Raum der Ausbau der Telemedizin zu fördern. Zusätzlich ist die Neuansiedlung von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken in unterversorgten Gebieten zu fördern und langfristig sicherzustellen. Unter „Unterversorgung“ verstehen wir neben der Definition durch die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung auch eine reale Unterversorgung, die sich unter anderem in langen Wartezeiten auf Arzttermine, Ablehnungen als Neupatient bei Fachärzten und Psychotherapeuten, und kaum verfügbaren Pflegeplätzen auswirkt. Dadurch ist der Bevölkerung eine Nutzung der medizinischen und pflegerischen Versorgung aktuell nicht im vollen Umfang möglich. Die medizinische Versorgung soll sich an der regionalen Bevölkerungsentwicklung orientieren. Temporäre Sondereffekte, z.B. im Rahmen von Großansiedlungen, sind dabei zu antizipieren und zu berücksichtigen. Die zunehmende Überalterung in Sachsen-Anhalt wird eine enorme Herausforderung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Innovationen der aufstrebenden Medizintechnikbranche und digitale Lösungen sind Instrumente zur Abmilderung der Folgen dieser Entwicklung. Unter diesem Aspekt ist eine systematische Unterstützung zwingend erforderlich. Zudem sind die Herausforderungen der demografischen Entwicklung und der medizinischen Versorgungssicherheit in der Krankenhausreform zu priorisieren. Um die zu erwartende Kostensteigerung der medizinischen Versorgung zu begrenzen, ist eine Ausweitung sowohl des präventiven wie auch des nachsorgenden Angebotes erforderlich.
Ausländische Fachkräfte in Gesundheitsberufen finden und binden
Die Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen der medizinischen und pflegerischen Berufe sind zu beschleunigen. Bei Niederlassungsabsichten von Ärzten und Apothekern aus Drittländern sind Zugänge zur Unternehmensfinanzierung zu erleichtern. Die Beteiligung des zukünftigen Arbeitgebers ist im Anerkennungsprozess sicherzustellen. Dabei haben die beteiligten Stellen im Land Sachsen-Anhalt die dringenden Bedarfe der Unternehmen positiv zu berücksichtigen. Eine bundeseinheitliche Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise ist zu etablieren. Um die Zuwanderung ausländischer Fach- und Arbeitskräfte nach Sachsen-Anhalt zu fördern und gleichzeitig die Abwanderung in andere Bundesländer zu verhindern, sind aktuell vorhandene Standortnachteile kritisch zu evaluieren und kurzfristig abzubauen.
Wirtschaftliche Tragfähigkeit privater Leistungserbringer beachten
Um die finanzielle Planbarkeit für Leistungserbringer abzusichern, ist die strikte Einhaltung aller Zahlungsfristen durch Kostenträger (u.a. Kranken- und Pflegekassen, private Krankenversicherungen) zu gewährleisten. Eine verbindliche Verzugszinsenregelung ist zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzuführen und müssen zivilrechtlich durchsetzbar werden. Anträge auf Vergütungsvereinbarungen sind durch die Kostenträger fristgerecht zu bearbeiten. Bei Fristüberschreitung sind die Anträge als genehmigt zu werten. Die unentgeltliche und ausschließlich digitale Nutzung von Abrechnungsportalen der Kostenträger ist für alle Beteiligten sicherzustellen. Das Gewinnerzielungserfordernis der gewerblichen Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft ist durch die Vergütung der Kostenträger zu berücksichtigen. Investitionen in Einrichtungen der Tagespflege und des betreuten Wohnens sind durch verlässliche gesetzliche (u.a. konkrete baurechtliche) Rahmenbedingungen abzusichern.