Fachkräftesicherung
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen
- Kinderbetreuungszeiten flexibilisieren
- Ganztagsbetreuung an Schulen ermöglichen
- Individuelle Unternehmenslösungen ohne bürokratische Zuwächse fördern
- Arbeitszeitgesetz an zeitgemäße Bedarfe anpassen und entbürokratisieren
- Arbeitsmärkte deregulieren
- Öffentliche und private Arbeitgeber gleichstellen
- Betriebliche Gesundheitsförderung in KMU unterstützen
- Masterplan gegen Fachkräftemangel für Sachsen-Anhalt erstellen
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen
Flexible Angebote zur Vereinbarkeit des Familien- und Berufslebens und von Pflege und Beruf sind für die regionalen Unternehmen relevant, da sie auf eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung von Fachkräften angewiesen sind. Die Coronakrise hat das Erfordernis an flexiblen Betreuungsinfrastrukturen in Kombination mit flexiblen Arbeitsmodellen deutlich unter Beweis gestellt. Bestehende gesetzliche Vorgaben und ein hoher bürokratischer Aufwand müssen daher auch weiterhin dringend an die erforderlichen flexiblen Betreuungsstrukturen angepasst werden, welche sich in der Pandemiephase bewährt haben.
Kinderbetreuungszeiten flexibilisieren
Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen sind an die realen Arbeitszeiten und Bedarfe der Wirtschaft anzupassen, um eine flächendeckende Ganztagsbetreuung und Betreuung in Randzeiten (Wochenenden, Ferien) mit angemessener personeller und finanzieller Ausstattung abzusichern. Darüber hinaus kann eine finanzielle Unterstützung zur Beauftragung einer privaten Kinderbetreuung in Notfällen, ebenfalls zur Flexibilisierung beitragen.
Ganztagsbetreuung an Schulen ermöglichen
Mit Blick auf Grundschulkinder ist der Anspruch auf Ganztagsbetreuung ein guter Schritt. Hier sind aber ergänzende Maßnahmen nötig, damit gerade Familien mit Kindern im Grundschulalter diese Angebote auch nutzen können. Ein steuerfreier Betreuungszuschuss durch den Arbeitgeber für Eltern von Grundschulkindern – analog zu dem für Kinder im Kita-Alter – wäre sinnvoll.
Individuelle Unternehmenslösungen ohne bürokratische Zuwächse fördern
In den Betrieben sollten vor allem flexible Lösungen zugelassen werden, damit die Unternehmen ihre individuell passenden Instrumente nutzen können – ohne neue Rechtsansprüche für die Beschäftigten. Dies gilt z.B. mit Blick auf flexibles und mobiles Arbeiten (z.B. im Homeoffice), Teilzeit- oder Rückkehrangebote.
Arbeitszeitgesetz an zeitgemäße Bedarfe anpassen und entbürokratisieren
Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht, in Ausnahmefällen zehn Stunden, die das Arbeitszeitgesetz vorsieht, ist nicht zeitgemäß und lässt unter anderem viele Betriebe im Gastgewerbe auf Grund fehlender Flexibilität an ihre Grenzen stoßen. Bei einer Umstellung der täglichen Höchstarbeitszeit auf eine mindestens wöchentliche Höchstarbeitszeit, wie dies die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Art. 6 RL 2003/88/EG) vorsieht, könnten Arbeitszeiten individueller gestaltet werden. Zudem sollte die im Arbeitszeitgesetz und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgelegte ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden flexibilisiert werden. Insgesamt geht es den Arbeitgebern nicht um Mehrarbeit, sondern um eine bessere Verteilung. Überstunden werden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Flexible Arbeitszeitmodelle führen auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Branche erwartet von der Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Modernisierung der Arbeitszeitregelungen einzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist.
Arbeitsmärkte deregulieren
Trotz der positiven Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren haben einige Personengruppen nach wie vor große Probleme, eine Beschäftigung zu finden. Dazu zählen insbesondere gering qualifizierte Arbeitskräfte, deren Produktivität so gering ist, dass die häufig politisch festgelegte Lohnhöhe (Mindestlohn) den zu erwartenden Nutzen übersteigt und sich eine Beschäftigung für die Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht lohnt. Hinzu kommt, dass Unternehmen ihre
personalpolitischen Entscheidungen unter langfristigen Aspekten treffen. Ein Beschäftigungsaufbau wird in konjunkturell guten Zeiten nur erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt es zulassen, die personellen Kapazitäten in schlechteren Zeiten wieder an die Nachfrage anzupassen. Um dies zu ermöglichen, bedarf es einer Deregulierung der Arbeitsmärkte.
personalpolitischen Entscheidungen unter langfristigen Aspekten treffen. Ein Beschäftigungsaufbau wird in konjunkturell guten Zeiten nur erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt es zulassen, die personellen Kapazitäten in schlechteren Zeiten wieder an die Nachfrage anzupassen. Um dies zu ermöglichen, bedarf es einer Deregulierung der Arbeitsmärkte.
Öffentliche und private Arbeitgeber gleichstellen
Im Kampf um Auszubildende und Fachkräfte muss eine Gleichbehandlung zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern herrschen und der Wettbewerbsnachteil der privaten Arbeitgeber ausgeglichen werden. Der öffentliche Dienst darf sich keine Wettbewerbsvorteile durch steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber privaten Arbeitgebern bei Sonderzahlungen und Sozialabgaben verschaffen. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten aufgrund von Tarifverhandlungen Sonderzahlungen, welche steuerfrei sind und auch von den Sozialabgaben befreit sind. Private Arbeitgeber fühlen sich benachteiligt, da sie dies nicht in Anspruch nehmen können und fordern daher eine entsprechende Angleichung.
Betriebliche Gesundheitsförderung in KMU unterstützen
Bei der Umsetzung eines wirksamen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) stoßen kleine und mittlere Unternehmen an Kapazitätsgrenzen. Daher wird verstärkt Hilfe und Beratung für Unternehmen benötigt, damit deren Mitarbeitende beim beruflichen Wiedereinstieg (z.B. nach längerer Krankheit) besser unterstützt werden können. Des Weiteren müssen die gesetzlichen Reglementierungen zu Gunsten verbesserter, nachhaltiger Handlungsspielräume und Handhabbarkeiten der Arbeitgeber verändert werden. Das Datenschutzgesetz kann nicht konträr in Anwendung gebracht werden. Darüber hinaus muss die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht der gewerblichen Arbeitgeber gegenüber im Krankenstand befindlicher Arbeitnehmer hinsichtlich der Dauer, Finanzierung der Kosten und bürokratischem Mehraufwand auf den Prüfstand gestellt werden.
Masterplan gegen Fachkräftemangel für Sachsen-Anhalt erstellen
Das Land Sachsen-Anhalt muss einen Masterplan zur Bekämpfung des Fachkräftemangels erstellen und diesen kurz- und mittelfristig umsetzen. Darin sollten neben der Anwerbung ausländischer Fachkräfte auch Maßnahmen enthalten sein, wie die vorhandenen heimischen Fachkräftepotenziale optimal ausgeschöpft werden können und wie die Hochschulen des Landes bezüglich der Bindung der dort ausgebildeten Fachkräfte besser ausgerichtet und gefördert werden müssen. Insbesondere müssen die schon jetzt kritischen Bereiche wie bspw. die Informationstechnologie, der Logistikbereich, das Ingenieurswesen, der Bildungsbereich, das Gastgewerbe sowie das medizinische und Pflegepersonal adressiert werden.