Internationaler Handel

Multilaterales regelbasiertes Handelssystem erhalten und stärken

Die WTO und insbesondere ihre Streitbeilegungsfunktion gilt es zu bewahren. Die Bundesregierung sollte sich verstärkt für die Modernisierung der WTO und damit weltweit faire und moderne Spielregeln einsetzen. Neben der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der WTO-Streitschlichtung sollten Lücken im Regelwerk der Welthandelsorganisation geschlossen werden.

Protektionismus entgegentreten, Handelsliberalisierung im Blick behalten

Die Bundesregierung sollte auf nationaler, EU- und internationaler Ebene (G7, G20) protektionistischen Tendenzen, wie z.B. Zöllen und Lokalisierungspflichten, entgegentreten. Eine Handelspolitik für offene Märkte auf multilateraler Ebene und ausgewählte regionale Freihandelsabkommen sollten Priorität haben.
Die Bundesregierung sollte sich gegenüber internationalen Partnern – wie etwa China – noch stärker für die Schaffung eines Level-Playing-Fields beim Marktzugang und bei Investitionen einsetzen. Außerdem wäre es wichtig, Investitionen effektiv zu schützen. Besonders für KMU ist ein verbindlicher, neutraler und kostengünstiger Streitbeilegungsmechanismus notwendig.
Bei der Frage eines CO2-Grenzausgleichs ist es für die internationalisierte deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung, dass dieser mit WTO-Recht vereinbar ist und der globale Handel nicht eingeschränkt wird. Einen greifbaren handelspolitischen Beitrag zum Klimaschutz würde das WTO-Umweltgüterabkommen leisten, indem der Handel mit notwendigen Technologien für Klima- und Umweltschutz erleichtert würde.

Handelsabkommen voranbringen und umsetzen

Bilaterale und multilaterale Handelsabkommen sind für deutsche Unternehmen wichtig. Die Ratifizierung umfassender und ehrgeiziger EU-Abkommen zur Beseitigung von Handels- und Investitionshemmnissen ist von zentraler Bedeutung.
Auch mit den USA und China gilt es, nachhaltige Vereinbarungen auf Augenhöhe zu erzielen, die Märkte öffnen und WTO-konform sind.
Die neue China-Strategie der Bundesregierung und auch der EU darf nicht zu neuen bürokratischen Belastungen wie Berichts- und Meldepflichten oder Stresstests führen. “De-Risking” anstelle “De-Coupling” ist die strategische Unterstützung der Bemühungen der Unternehmen, ihre Lieferketten und Absatzmärkte resilienter und nachhaltiger zu machen. In der China-Strategie der Bundesregierung fehlen jedoch klare Maßnahmen und Instrumente zur Flankierung des notwendigen 'De-Riskings'. Eine Diversifizierung, die Erschließung neuer Absatz-, Bezugs- oder Investitionsmärkte bedeutet Kosten für die international aufgestellte sachsen-anhaltische Wirtschaft und geschieht nicht einfach von heute auf morgen.

Souveränes Europa und Sanktionspolitik mit Augenmaß

Für die deutsche Wirtschaft gilt grundsätzlich das Primat der Politik. Fest steht: Bei der Abwägung legislativer Maßnahmen wie dem Rückgriff auf Sanktionen sollten auch die wirtschaftlichen Folgen hierzulande (z.B. Umsatzeinbrüche, Arbeitsplatzverluste) beachtet werden. Ein Teil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die von der EU verhängten Sanktionen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu lockern.
Auf internationaler Ebene sollten sich die EU und die Bundesregierung auch verstärkt gegen exterritorial wirkende Maßnahmen einsetzen, auch um widersprüchliche Maßgaben zu vermeiden. Deutsche Unternehmen müssen auch durch eine souveräne EU-Außenwirtschaftspolitik vor der rechtlichen, wie wirtschaftspolitischen Einflussnahme durch Drittstaaten geschützt werden. Für Exporte, die nach deutschem und europäischem Recht erlaubt sind, muss die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und anderer exportbegleitender Dienstleistungen ermöglicht werden.

Praxisorientierte Umsetzung des Unionszollkodexes

Die von der EU-Kommission erlassenen Bestimmungen des Unionszollkodexes dürfen nicht zu neuen bürokratischen Hindernissen für Unternehmen im internationalen Warenverkehr führen.
Die Erstellung, Übermittlung und Vorlage von Dokumenten für die Abwicklung von Handelsgeschäften und Zollformalitäten sollte generell in elektronischer Form ermöglicht werden.
Gleichzeitig müssen auch bestehende Regelungen des EU-Zollrechts regelmäßig auf Vereinfachungsmöglichkeiten untersucht werden. Vereinfachungen würden sowohl die Wirtschaft als auch die Zollbehörden erheblich entlasten.

Barrierefreien EU-Binnenmarkt schaffen

Im Rahmen einer fairen, europäischen Zusammenarbeit hat die Beseitigung wettbewerbsbeeinflussender Hindernisse und Barrieren höchste Priorität. Darunter fallen die länderspezifischen Melde- und Nachweisregularien für die Dienstleistungserbringung und die dringend erforderliche Reform des Datenschutzgesetzes innerhalb der EU zur Förderung der Digitalisierung.